23. November 2024

Es lebe der 8. März

«Mann und Frau sind gleichberechtigt», hält Artikel 8 der Bundesverfassung fest. Diese rechtliche Gleichstellung gilt selbstverständlich für sämtliche Lebensbereiche. Weiter hält der Artikel fest: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» In der Verfassung ist die Gleichberechtigung seit 1981 verankert. 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, das die Beseitigung der Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben vorsieht, wie zum Beispiel von niedrigeren Löhnen für gleiche Arbeit oder ungleicher Anstellungschancen.

Milliarden sparen auf dem Buckel der Frauen
Es ist also verboten, für die gleiche Arbeit Frauen geringer zu entlöhnen als Männer. Doch in der Praxis wird dieses Verbot missachtet. Mehr als zwei Jahrzehnte sind seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes verstrichen und die Frauen verdienen immer noch 20 Prozent weniger als Männer in einer vergleichbaren Position. Eine kleine Rechnung zeigt, um welche Beträge die Frauen betrogen werden: Verdient der Mann 4500 Franken pro Monat, so erhält die Frau bei gleichwertiger Arbeit nur 3600 Franken. Somit bekommt die Frau im Schnitt pro Jahr 10’000 Franken weniger als der Mann; über das gesamte Berufsleben gerechnet, ergibt dies eine Summe von 350’000 Franken – Geld, das die Unternehmen auf dem Buckel der Frauen sparen.

Die Lohnungleichheit ist aber bei weitem nicht die einzige Diskriminierung, welche die Frauen in unserer kapitalistischen Gesellschaft ertragen müssen: niedrigere Renten, Hürden bei der Stellensuche, die gläserne Decke auf der Karriereleiter, die Armut von alleinerziehenden Frauen; in Branchen mit Tieflöhnen und miesen Arbeitsbedingungen sind mehrheitlich Frauen beschäftigt und so weiter und so fort … Die Liste ist lang und sie wird länger und länger. So soll nach dem Willen der Bürgerlichen das Frauenrentenalter erhöht werden.

Ein für alle Mal beseitigen!
«Lass dich nicht unterkriegen! Sei frech, wild und wunderbar», sagte eine bekannte Autorin. «Und genau so werden wir auch an diesem 8.März sein. Denn seit über einem Jahrhundert ist der 8. März ein internationaler Kampftag, um an die geführten Kämpfe und errungen Siege zu gedenken. Es ist aber auch ein Tag, um über die Situation der Frauenwelt nachzudenken. Vor allem darüber, wie viel noch für eine gerechte Welt getan werden muss», schreiben Genoss*innen der PdA zum heutigen Tag.

Nehmen wir uns ein Beispiel an Clara Zetkin, die vor 110 Jahren zusammen mit vielen starken Frauen den Grundstein für den Frauenkampftag, wie wir ihn heute kennen, legte. Führen wir gemeinsam ihren und den Kampf aller Frauen dieser Welt weiter, um Diskriminierung, Belästigungen, Gewalt, Unterdrückung und veraltete Rollen- und Frauenbilder ein für alle Mal zu beseitigen.

Es lebe der 8. März!

Partei der Arbeit der Schweiz
8. März 2021

Quelle: Partei der Arbeit der Schweiz – Es lebe der 8. März

Schweiz