Gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Interventionen!
Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA wegen angeblicher Nötigung verurteilt: Richterin folgt AfD-Argumentation
In einem Prozess am Berliner Amtsgericht Tiergarten am heutigen Donnerstag wurde der Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren, wegen angeblicher Nötigung zu 50 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Das Gericht warf Tervooren vor, am Januar 2019 Mitglieder AfD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf daran gehindert zu haben, einen Kranz zum Gedenken an die Opfer des Holocaust auf dem Parkfriedhof in Marzahn niederzulegen.
Beweise gab es nicht, allein das Halten einer Rede wurde Tervooren als Nötigung ausgelegt. Das Sichten eines Videos, das von der Verteidigung beantragt wurde, lehnte das Gericht ab. Die Richterin ging mit ihrem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft von 40 Tagessätzen hinaus. Tervooren wird gegen das Urteil Berufung einlegen. „Das Gericht ist mit seinem Urteil leider der Normalisierungsstrategie der AfD auf den Leim gegangen.“ sagte Tervooren nach dem Prozess.
Ihr Urteil begründete die Richterin damit, dass die AfD eine demokratisch gewählte Partei sei, die von Seiten des Verfassungsschutzes nicht mehr als beobachtet werde. Die AfD hätte ein Recht dazu gehabt, am NS-Gedenken teilzunehmen. Sie fände es befremdlich, dass sich ein Verband, der sich für „Opfer von Gewalt“ einsetze, derart auf einem Friedhof verhalte, soll die Richterin gesagt haben.
Damit bagatellisiert sie die mehr als 60 Millionen Opfer von Nazi-Terror, Vernichtungskrieg und Völkermord als „Opfer von Gewalt“ und verkennt, dass die AfD mit ihrem Gerede vom „Fliegenschiss in 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“ genau das zu ihrem Programm macht, und ihre Teilnahme an der Gedenkveranstaltung nur der Provokation dient. Die Mehrzahl der KZ-Gedenkstätten hat das im Gegensatz zur Richterin erkannt.
Mit dem Urteil wird antifaschistisches Engagement kriminalisiert und die oft geäußerte Forderung nach dem „nie wieder“ mit blankem Hohn gezollt.
„Nie wieder“ muss auch heißen, sich Faschist:innen und Neonazis entgegenzustellen und sie an Provokationen wie der Teilnahme an Holocaust-Gedenken zu hindern.
Solidarität mit Markus Tervooren!
Kein Gedenken zusammen mit Faschist:innen! Der AfD das Handwerk legen, im Parlament, auf Gedenkveranstaltungen und überall!
Quelle: VVN-BdA – Pressemitteilung: Gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Interventionen!