3. Dezember 2024

GEW für zweite „Corona-Novelle“ des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat nach der Absage der Bundesregierung ihre Forderung nach einer zweiten „Corona-Novelle“ des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bekräftigt. „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden auch im kommenden Semester mit Beeinträchtigungen zu kämpfen haben: Archive und Bibliotheken sind geschlossen, Forschungsreisen werden abgesagt, Online-Lehre und Kinderbetreuung im Homeoffice sorgen für zusätzliche Belastungen. Zeitverträge müssen auch nach dem 31. März verlängert werden können, um Forschungsprojekte und wissenschaftliche Qualifizierungen trotz pandemiebedingter Verzögerungen abzuschließen. Wir brauchen eine zweite ‚Corona-Novelle‘ des WissZeitVG, die die entstandenen Nachteile ausgleicht“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, in Frankfurt a.M.

Keller machte darauf aufmerksam, dass die im Mai 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossene erste „Corona-Novelle“ des WissZeitVG im März 2021 auslaufe. Vertragsverlängerungen über die nach WissZeitVG zulässige Befristungsdauer hinaus seien ab 1. April nur noch eingeschränkt möglich. „Das Coronavirus wird sich nicht an die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Fristen halten. Auch Arbeitsverträge, die nach dem 31. März abgeschlossen werden, müssen verlängert werden können. In vielen Fällen wird eine Verlängerung auch um mehr als ein Jahr erforderlich sein“, betonte der GEW-Hochschulexperte.

„Darüber hinaus muss die Option auf eine Vertragsverlängerung endlich zu einem Rechtsanspruch der Beschäftigten erweitert werden“, erklärte Keller. „Viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen machen von der Verlängerungsoption gar nicht oder nur willkürlich Gebrauch. Das bedeutet, dass Forschungsprojekte abgebrochen und Promovierende mit halbfertigen Doktorarbeiten auf die Straße gesetzt werden. Das darf der Bundestag nicht zulassen und sollte rasch eine Gesetzesänderung verabschieden“, unterstrich der GEW-Vize.

Quelle: GEW – GEW: „Pandemiebedingte Nachteile ausgleichen, Zeitverträge verlängern!“

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