5. November 2024

Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage?

Flugbegleiter der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink in Deutschland können kaum noch ihre Miete bezahlen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Aircrew Alliance kritisieren Ryanairs Leiharbeitsfirma Crewlink. Die Leiharbeitsfirma nutze in Deutschland mutmaßlich die Krise, um geltende Tarifverträge und in einigen Fällen sogar das Mindestlohngesetz zu unterlaufen.

ver.di liegen mehrere Fälle vor, in denen Nettolöhne von unter 100 Euro ausgezahlt worden seien. Crewlink begründe dies in den Gehaltsabrechnungen der rund 150 Kabinenbeschäftigten mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld. Die Kurzarbeitsfähigkeit von Crewlink ist vom Landessozialgericht Bayern jedoch aberkannt worden.

„Obwohl die Voraussetzungen für Kurzarbeit durch Crewlink mutmaßlich nicht erfüllt sind, hält das Unternehmen Teile der tariflichen Vergütung seit Monaten zurück“, betont Susana Pereira Ventura, Gewerkschaftssekretärin für die Low-Cost-Carrier in der ver.di-Bundesverwaltung. „Dieses Verhalten ist untragbar. Crewlink muss umgehend eine Lösung für die Beschäftigten finden.“

Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber um Erklärung baten, erhielten nach Informationen von ver.di oftmals keine nachvollziehbaren Antworten. Zum Bezug von Kurzarbeitergeld bedürfe es laut ver.di einer Vereinbarung zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber bzw. eines entsprechenden Tarifvertrages. Weder ver.di, noch den Betroffenen sind solche Vereinbarungen bekannt. Daher hätten Kabinenbeschäftigte beispielsweise bei den Arbeitsgerichten Berlin, Karlsruhe, Idar-Oberstein, Wesel und Frankfurt Klage eingereicht.

„Ein Unternehmen, das ohne rechtliche und vertragliche Grundlage unter Berufung auf angebliche Kurzarbeit Gehälter kürzt und dabei in Kauf nimmt, dass die Beschäftigten noch nicht einmal mehr ihre Miete bezahlen können, handelt verantwortungslos und kommt der Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten nicht nach“, so Pereira Ventura. ver.di und die Aircrew Alliance fordern Crewlink und Ryanair auf, die fehlenden Gehälter auszuzahlen und Entgeltverluste, die bis ins vergangene Jahr hineinreichen, unverzüglich auszugleichen.

Crewlink verleiht im Auftrag der Ryanair-Gruppe europaweit an 82 Stationen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter an die Ryanair-Konzernunternehmen Ryanair, Lauda, Buzz sowie die in Deutschland operierende und als Ryanair auftretende Malta Air. Die Zahl der Beschäftigten schwankt stark. Oftmals werden hier sehr junge Flugbegleiter in ihrem Berufseinstieg befristet angestellt, um sie später innerhalb des europäischen Ryanair Netzwerks weiterzuvermitteln. Bei Crewlink gelten seit 2018 alle tariflichen Regelungen, wie sie auch für die Crews von Malta Air bzw. Ryanair in Deutschland Anwendung finden. Dazu gehört auch, dass sich in Deutschland ansässige Crewlink-Beschäftigte, trotz ihres Arbeitsverhältnisses in Irland, auf deutsches Arbeitsrecht berufen können. Für Passagiere ist ein Unterschied zwischen Leiharbeitskräften und hauseigenen Crews nicht sichtbar.

 

Quelle: ver.di – Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage? Flugbegleiter der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink in Deutschland können kaum noch ihre Miete bezahlen

 

Wirtschaft & Gewerkschaft