27. Dezember 2024

nd.DerTag über das Steuerrecht und die VVN

Konsequenter und breiter gesellschaftlicher Antifaschismus ist eine Notwendigkeit, heute mehr denn je. Schikanen von Behörden für bedeutende antifaschistische Organisationen ändern nichts an dieser Feststellung, beeinflussen aber die Bedingungen der politischen Arbeit – und verraten viel über die Stimmung im Land. Als der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ nach mehreren Jahren des Rechtsrucks Ende 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, war die Wut groß. Zurecht stufte man das Vorhaben als politischen Angriff ein. Über den Kniff des Steuerrechts sollte wie auch bei anderen kritischen Initiativen der Spielraum eingeschränkt werden. Proteste und Solidaritätsbekundungen quer durch die Bevölkerung konnten nun jedoch einen wichtigen Teilerfolg bewirken: Der VVN wird rückwirkend ab 2019 wieder die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Dies ist ein bedeutender Sieg für alle Antifaschisten in Deutschland. Gemeinsam hatte man sich entschlossen, die VVN zu unterstützen, viele sind neu beigetreten. Der Druck zeigte Wirkung.

Gelöst sind die zugrunde liegenden Probleme jedoch nicht. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist nach wie vor veraltet und lässt sich so weiter instrumentalisieren, um gegen unliebsame Projekte vorzugehen. Der Status der VVN bleibt so auch weiter von den Bewertungen der Geheimdienste und seiner Erfüllungsgehilfen abhängig. Ob der Verein noch den Gemeinnützigkeitsstatus für 2016 bis 2018 erhält und inwiefern jetzt noch Steuern nachgezahlt werden müssen, ist bisher unklar.

Die rechten Mobilisierungen wie auch die Angriffe durch Finanzbehörden, Verfassungsschutzämter und Innenminister werden zudem wohl weitergehen. Im Zweifel werden sie andere Wege suchen, um Antifaschisten das Leben schwerzumachen. Auch in diesen Fällen hilft einzig Solidarität.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ehemals Neues Deutschland) – Kommentar von „nd.DerTag“ über das Steuerrecht und die VVN

AntifaVVN-BdA