ver.di: Gesetzentwurf zur Pflegereform bringt keine höheren Löhne
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Arbeitsentwurf für eine Gesetzesänderung zur Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium, mit der vorgeblich eine Besserbezahlung von Pflegepersonen erreicht werden soll, als völlig unzureichend. „Dieser Entwurf ist einfach nur dreist. Oberflächlich wird der Eindruck erweckt, als würde der Versorgungsvertrag an faire Löhne gebunden. Tatsächlich wird damit aber weder ein Beitrag zur Verbesserung der Einkommen noch sonstiger Arbeitsbedingungen in der ambulanten und stationären Pflege geleistet,“ kritisierte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, die geplanten Regelungen scharf. „Ein solch unzulängliches Gesetz wäre überhaupt kein Ersatz für den Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden sollte, aber vorerst an der Caritas gescheitert ist.“
Der Regelungsentwurf werfe zudem zahlreiche Fragen und Probleme auf. Damit werde nicht verhindert, dass Pseudo-Gewerkschaften mit Pflegeanbietern billige Gefälligkeitstarifverträge abschließen, wie das auch schon in der Vergangenheit der Fall sei, so Bühler weiter. Der Entwurf sei zudem voller Schlupflöcher; wenn kein Tarifvertrag herangezogen werden könne, solle auf ortsübliche Entlohnung zurückgegriffen werden. „Damit dreht man sich im Kreis, weil vielerorts die Löhne aktuell ja nur auf dem unzulänglichen Niveau des Pflegemindestlohnes liegen,“ so Bühler. Noch dazu sei die gesicherte vollständige Refinanzierung von tarifvertraglich vereinbarten Gehältern sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen gefährdet. Hier soll künftig geprüft werden, ob diese eine nach ortsüblichen Maßstäben wirtschaftliche Entlohnungsstruktur vorsehen. Das sei völlig inakzeptabel. Tariflöhne müssten weiterhin immer als wirtschaftlich gelten, so Bühler. „Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber den Beschäftigten in der Pflege, die gerade im letzten Jahr seit Ausbruch der Corona-Pandemie alles gegeben haben, jetzt so tut, als würde er eine höhere Bezahlung auf den Weg bringen und in Wirklichkeit die geplanten Regelungen gar keine besseren Arbeitsbedingungen bedeuten und sogar noch gute Tarifverträge unter Druck setzen würden, ist eine verhängnisvolle Botschaft.“
Bemerkenswert sei auch der geplante Schutz der kirchlichen Arbeitsregelungen – völlig unabhängig vom Niveau. „Wenn Caritas und Diakonie verhindern wollen, dass der Eindruck entstehe, sie hätten einen Freibrief rausgehandelt, dafür, dass sie den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu Fall gebracht haben, müssen die kirchlichen Wohlfahrtsverbände jetzt gegen diesen Arbeitsentwurf protestieren,“ erklärte die Gewerkschafterin.
Die Arbeitgeber von Caritas und Diakonie, die bei ihrer Ablehnung des Tarifvertrages Altenpflege, der als Mindestarbeitsbedingungen auf die gesamte Branche erstreckt werden sollte, vor allem auf die durch den Bundesgesundheitsminister angekündigte Pflegereform verwiesen hatten, müssten nun erkennen, dass über diesen Weg keine flächendeckende Verbesserung für die Beschäftigten erreicht werden könne. „Ich rege an, dass sich die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas angesichts dieser Ausgangslage erneut mit dem Tarifvertrag befassen“, so Bühler.
Quelle: ver.di – ver.di: Gesetzentwurf zur Pflegereform bringt keine höheren Löhne