29. Dezember 2024

Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachsitzen

„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Bundesregierung anweist, die Umsetzung der Klimaziele bis 2050 zu konkretisieren. Die Bundesregierung hat die Umsetzung der Klimaziele für die Zeit nach 2030 kaum beschrieben. Das zeigt wieder einmal: Die Klimapolitik der Bundesregierung war nicht nur zögerlich, ihr Klimaschutzgesetz ist auch schlampig gemacht, wie das Urteil belegt“, kommentiert Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Ernst weiter:

„Die vom Gericht geforderte Präzisierung ist auch deshalb notwendig, weil nur so bereits heute die Investitionen erfolgen, die für die technische Umsetzung einer Klimaneutralität in allen Sektoren bis 2050 notwendig sind. Ohne Technologien, die Klimaneutralität in allen Sektoren gewährleisten, sind die Klimaziele kaum zu erreichen. Die Weichenstellung muss jetzt erfolgen. Dazu gehört zwingend eine rechtzeitige Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten. Ich fordere die Unternehmen dringend auf, die Idee der Gewerkschaften von betrieblichen Zukunftsverträgen aufzugreifen und so gemeinsam mit den Belegschaften den Weg Richtung Klimaneutralität zu beschreiten.“

Quelle: Linksfraktion – Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachsitzen

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