Zur Änderung der Einreiseregeln nach Russland für deutsche Staatsbürger und Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Deutschland
Es ist die Verordnung der russischen Regierung vom 31. März 2021 Nr. 814-r in Kraft getreten. Somit wurde die Verordnung der russischen Regierung vom 16. März 2020 Nr. 635-r zur vorübergehenden Einschränkung der Einreise von Ausländern und Staatenlosen in die Russische Föderation und zur vorübergehenden Einstellung der Bearbeitung von Visaanträgen und Einladungen sowie ihrer Ausstellung geändert. Demnach können nun deutsche Staatsbürger und Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes Dokument verfügen, das das Recht auf einen ständigen Aufenthalt in Deutschland bestätigt, alle Visakategorien für den Russland-Besuch erhalten sowie nach Russland ausschließlich über die in Flughäfen befindlichen Grenzübergangsstellen direkt aus Deutschland einreisen. Bitte beachten Sie, dass die Bestimmung über die vorübergehende Einstellung der Erteilung von E-Visa an ausländische Staatsangehörige gemäß der Verordnung der russischen Regierung vom 16. März 2020 Nr. 635-r in Kraft bleibt.
Die Bürger, die Staatsangehörige von den Staaten sind, mit denen Russland Abkommen über die gegenseitige Visafreiheit hat, und die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines anderen Dokuments sind, das das Recht auf einen ständigen Aufenthalt in Deutschland bestätigt, können ohne Visum ausschließlich mit direkten Flügen aus Deutschland nach Russland einreisen. Um ein Visum zu erhalten, müssen Drittstaatsangehörige und Staatenlose Dokumente vorlegen, die ihr Recht auf einen ständigen Aufenthalt in Deutschland bestätigen.
Wir erinnern daran, dass bei der Einreise nach Russland ein negativer COVID-19 PCR-Test mitgebracht werden muss, der frühestens 72 Stunden vor der Überquerung der russischen Staatsgrenze durchgeführt wurde. Informationen zu den Visaunterlagen finden Sie auf den Webseiten der Botschaft und der Generalkonsulate der Russischen Föderation in Deutschland. Es wird ausländischen Staatsangehörigen empfohlen, sich zur Beantragung eines russischen Visums an das russische Visazentrum Artionis Germany GmbH zu wenden: https://russia-visacentre.com/de/visa/germany/russia.
Quelle: Botschaft der Russischen Föderation in Berlin – Zur Änderung der Einreiseregeln nach Russland für deutsche Staatsbürger und Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Deutschland