21. November 2024

Anlassfreie Sonntagsöffnungen sind verfassungswidrig

Auf massive Ablehnung stößt der Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion das bestehende Ladenöffnungsgesetz weiter aufzuweichen.

Nach den Vorstellungen der CDU sollen Sonntagsöffnungen ohne einen konkreten Anlass möglich sein. Das Beschäftigungsverbot an zwei Samstagen im Einzelhandel soll aufgeweicht und unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Samstag reduziert werden.

„Die Vorstellungen stoßen bei den Verkäuferinnen und Verkäufern auf erheblichen Widerstand. Nicht weniger Arbeitsschutz, sondern mehr Gesundheitsschutz sind gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie notwendig“, so Matthias Adorf, ver.di-Gewerkschaftssekretär im Handel für Thüringen.

Um die Forderung nach mehr Arbeits-, Sonntagsschutz und den Schutz der freien Samstage zu unterstreichen, werden sich am 27. Mai (Tag der Anhörung) um 13:30 Uhr Verkäuferinnen und Verkäufer vor dem Thüringer Landtag (Jürgen-Fuchs-Str.) zu einer Protestkundgebung treffen.

„Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz hat sich bewährt. Das Recht auf zwei freie Samstage seit nun fast 10 Jahren ist eine echte Verbesserung für die Beschäftigten im Handel und gibt ihnen die Möglichkeit, regelmäßiger am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und mit Kindern und Familie etwas zu unternehmen“, so Matthias Adorf weiter.

„Anlassfreie Sonntagsöffnungen sind verfassungswidrig. Grundsätzlich sollten die Läden am Sonntag geschlossen bleiben. Die Beschäftigten im Handel müssen mal durchschnaufen können und Zeit für Kinder, Familie und sich selbst haben“, so ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago.

„Der innerstädtische Handel hat sehr unter dem Lockdown während der Corona-Pandemie gelitten, doch eine Belebung auf dem Rücken der Beschäftigten ergibt keinen Sinn. Hier sind Konzepte gefordert, die zu einer Belebung des innerstädtischen Handels von Montag bis Samstag beitragen. Wir lehnen die CDU-Vorstellung als arbeitnehmerfeindlich konsequent ab und fordern die Landtagsabgeordneten auf, dem zu widersprechen“, so Lauenroth-Mago abschließend.

Quelle: ver.di Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen – Anhörung zum 2. Änderungsgesetz der CDU im Thüringer Ladenöffnungsgesetz wird von Protesten begleitet

 

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