24. November 2024

ver.di-Tarifkommissionen Einzelhandel beschließen Tarifforderung

4,5 Prozent plus 45 Euro Lohnerhöhung, ein rentenfestes Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Stunde und allgemeinverbindliche Tarifverträge: Die ver.di-Tarifkommissionen haben die Tarifforderung für die 215.000 Einzelhandels-Beschäftigten in Berlin und Brandenburg beschlossen.

„Die Kolleg*innen stehen nun schon seit weit mehr als einem Jahr Pandemie tagtäglich an der Kasse und im Lager ihre Frau und ihren Mann. Sie brauchen keine weiteren warmen Worte, sie brauchen eine spürbare tabellenwirksame Erhöhung“, sagt Conny Weißbach, Verhandlungsführerin und ver.di-Fachbereichsleiterin Handel. „Das gilt auch für diejenigen, die von Kurzarbeitergeld leben müssen. Gerade diese Kolleg*innen brauchen ein kräftiges Plus, um weiterhin mit ihren Familien über die Runden kommen zu können.“

Die ver.di-Tarifkommissionen haben sich daher auf folgende Tarifforderungen verständigt:

· Eine Erhöhung der Gehälter, Löhne und Auszubildendenvergütungen um 4,5 % plus zusätzlich 45 Euro pro Monat

· Ein rentenfestes Mindestentgelt von 12,50 Euro die Stunde

· Die Tarifverträge sollen für allgemeinverbindlich erklärt werden, damit in der gesamten Branche gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

· Eine Laufzeit von neun Monaten, damit der Einzelhandel in Berlin und Brandenburg nicht weiterhin als bundesweites Schlusslicht, sondern parallel zu den Tarifrunden in den anderen Tarifgebieten verhandelt wird.

Mit der Forderung nach Allgemeinverbindlichkeit will ver.di gegen Lohndumping in der Branche vorgehen. „Tarifflucht und ein gnadenloser Verdrängungswettbewerb auf dem Rücken der Kolleg*innen sind leider nach wie vor ein großes Problem für die Beschäftigten im Einzelhandel. Dem wollen wir mit der Allgemeinverbindlichkeit einen Riegel vorschieben“, sagt Conny Weißbach. „Wir wollen den Wettbewerb im Einzelhandel zukünftig nur noch über bessere Geschäftsmodelle, Produkte und Service führen, nicht über die Einkommen der Beschäftigten.“

Die Umsätze im Einzelhandel in Berlin sind trotz der Pandemie im vergangenen Jahr real um sieben, in Brandenburg um ein Prozent gestiegen. „Dieses Umsatzplus ist keineswegs ausschließlich auf den Versand- und Internethandel zurückzuführen“, erläutert Conny Weißbach. „Auch der Umsatz im stationären Einzelhandel ist im vergangenen Jahr preisbereinigt um 4,7 Prozent gestiegen. Viele Kolleg*innen meistern die Krise seit einem Jahr an vorderster Front, auch die Kolleg*innen in Kurzarbeit. Alle haben gemeinsam den Laden am Laufen gehalten, allen gemeinsam sind diese Zahlen zu verdanken.“ Für tarifgebundene Krisenunternehmen will ver.di mit differenzierten Unternehmenstarifverträge Lösungen für die Zukunfts- und Beschäftigungssi-cherung erreichen.

ver.di Berlin-Brandenburg verhandelt für die rund 140.000 Beschäftigten im Berliner und die 75.000 Beschäftigten im Brandenburger Einzelhandel. Die ver.di-Tarifkommissionen schlagen erste Verhandlungen bereits im Juni vor. Die Friedenspflicht endet am 1. Juli.

 

Quelle: ver.di Berlin-Brandenburg – ver.di-Tarifkommissionen Einzelhandel beschließen Tarifforderung

 

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