19. Dezember 2024

„Arbeitgeberangebot völlig unzureichend“

Die zweite Verhandlungsrunde für die rund 70.00 Beschäftigten im Hamburger Einzelhandel ist am heutigen Dienstag ergebnislos vertagt worden. Das von den Arbeitgebern vorgelegte Angebot bezeichnet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als völlig unzureichend.

„Die Branche hat im Jahr 2020 den höchsten Umsatz seit über zwei Jahrzehnten eingefahren. Diesen Umsatz haben die Beschäftigten unter schwierigsten Bedingungen erwirtschaftet. Trotz der historischen Umsatzsteigerungen und Gewinne in 2021 sowie der Belastungen für die Beschäftigten bieten die Arbeitgeber erst nach zwei Nullmonaten eine Entgelterhöhung von gerade einmal 1%. Das ist völlig inakzeptabel. Für Beschäftigte aus Unternehmen, die von der Pandemie betroffen sind, soll es 2021 gar keine Entgelterhöhung geben. Das zeigt, wie sich die Krisengewinner hinter den Krisenbetrieben verstecken, die mehrheitlich gar nicht tarifgebunden sind oder bestenfalls den Tarifvertrag anwenden.“, kritisiert ver.di Verhandlungsführerin Heike Lattekamp. „Hier soll die Pandemie als Vehikel genutzt werden, um erhebliche Reallohnverluste für die Beschäftigten durchzudrücken.“

Lattekamp weiter: „Angesichts der steigenden Preise brauchen die Beschäftigten dringend eine deutliche tabellenwirksame Entgelterhöhung. Dies gilt auch für die Beschäftigten, die aufgrund zeitweiser Schließung der Geschäfte nur Kurzarbeitergeld erhalten haben.“

Das Arbeitgeberangebot sieht eine gestaffelte Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei einer Laufzeit von 36 Monaten vor.

Die drei Erhöhungsschritte sollen wie folgt aussehen:

Für Unternehmen, die gut durch die Pandemie gekommen sind:

  1.  Nach zwei Nullmonaten 1,0 Prozent zum Juli 2021
  2.  Ab 1. Mai 2022 weitere 1,4 Prozent
  3.  Ab 1. Mai 2023 weitere 2,0 Prozent
  4.  Eine Einmalzahlung in Höhe von 1,4 Prozent pro Monat des individuellen Bruttoentgelts für die Monate Juli 2021 bis April 2022

Für Unternehmen, die von den Pandemieauswirkungen betroffen sind:

  1.  Nach 10 Nullmonaten 1,0 Prozent zum 1. März 2022
  2.  Nach sechs Nullmonaten weitere 1,4 Prozent zum 1. November 2022
  3.  Nach sechs Nullmonaten weitere 2,0 Prozent zum 1. November 2023

Einen Vorschlag dazu, anhand welcher Kriterien festgelegt wird, welche Unternehmen als „betroffen“ gelten, legten die Arbeitgeber nicht vor.

ver.di lehnt eine solche Spaltung der Beschäftigten grundsätzlich ab.

Die ver.di Forderungen lauten:

• die Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent plus 45 Euro,
• ein Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Stunde,
• bei einer Laufzeit von 12 Monaten,
• sowie die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE).

Für tarifgebundene Krisenunternehmen strebt ver.di differenzierte tarifliche Lösungen zur Zukunfts- und Beschäftigungssicherung in Form von Unternehmenstarifverträgen an.

Mit dem heutigen Angebot haben die Arbeitgeber den Konflikt verschärft. Die Tarifkommission wird über weitere Aktionen beraten.

Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 30. Juni geplant.

 

Quelle: ver.di Hamburg – Einzelhandel: „Arbeitgeberangebot völlig unzureichend“

 

Hamburg