18. November 2024

Bundestag-Fahrdienst: Dritter Warnstreiktag am 24. Juni 2021

Der gestern (23. Juni 2021) begonnene Warnstreik beim Fahrdienst des Bundestags wird fortgesetzt: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten des Unternehmens aufgerufen, auch am morgigen Donnerstag, dem 24. Juni 2021 die Arbeit ganztags ruhen zu lassen.

Der Streik beginnt mit Schichtbeginn, die Streikenden werden ab 13.00 Uhr am Schiffbauerdamm 19, in Berlin-Mitte (Nähe S-Bhf. Friedrichstraße), zur Streikgelderfassung erwartet. Um 15.30 Uhr findet eine Demonstration zum Forum vor dem Bundeskanzleramt statt, wo um 16.00 Uhr eine Kundgebung abgehalten wird.

Anlass für den Warnstreik ist die Weigerung der Arbeitgeber, über einen Tarifvertrag zu verhandeln. Nach dem ersten Warnstreik am 9. Juni 2021 gab es zwar ein Gespräch mit der Bundesverteidigungsministerin, leider erfolgte daraus bisher kein Umdenken der Geschäftsführung des Unternehmens. Daher wird ver.di den Druck für die Forderung nach einem Tarifvertrag deutlich erhöhen.

ver.di fordert für die über 250 Beschäftigten einen Tarifvertrag, der sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientiert. Der Fahrdienst des Bundestages in Berlin gehört seit 2017 zur Firma BwFuhrparkService (BwFPS) GmbH, die wiederum zur Bundeswehr gehört und keiner Tarifbindung unterliegt. Der Bundestags-Fahrdienst ist für die dienstlichen Fahrten der Abgeordneten zuständig. Im Vergleich zu den Fahrern z.B. bei Ministerien, die nach TVöD bezahlt werden, erhalten die Bundestags-Fahrdienst-Beschäftigten bis zu 17 Prozent weniger Gehalt. Die Arbeitgeberseite ist von ver.di im Dezember 2020 zu Tarifverhandlungen aufgefordert worden, sie sieht keinen Handlungsbedarf, da ihrer Auffassung nach eine betriebliche Entgeltvereinbarung alle Fragen regle.

Das Ziel von ver.di ist die Angleichung der Arbeits- und Einkommensbedingungen an die tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst des Bundes, insbesondere an den TVöD (Bund). Neben den Einkommen und den Einkommenssteigerungen gilt das auch für wichtige Fragen wie Arbeitszeit, Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. ver.di will aber auch für alle weiteren Beschäftigtengruppen der BwFPS tarifvertragliche Regelungen erreichen. Für ver.di ist es nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die ganz oder überwiegend dem Bund gehören, nicht tarifgebunden sind.

Für den Fahrdienst des Deutschen Bundestags sind 250 Fahrerinnen und Fahrer beschäftigt, davon arbeiten gut 140 in Voll- und Teilzeit und mehr als 100 in geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) oder als Dispositionskräfte.

Quelle: ver.di Berlin-Brandenburg – Bundestag-Fahrdienst: Dritter Warnstreiktag am 24. Juni 2021

Berlin