Dank und Anerkennung haben klare Grenzen
Als der erste Lockdown begann, viele Läden schließen mußten und nur noch diejenigen Geschäfte weiter offen bleiben durften, die den »täglichen Bedarf« absichern, waren deren Beschäftigte im Dauerstreß und unzureichend geschützt. Daran hat sich im Wesentlichen bis heute nichts geändert.
Was sich kurzzeitig änderte, war die Wahrnehmung. Die Beschäftigten wurden für »systemrelevant« erklärt, also zu Menschen, die »den Laden am Laufen halten«. Sie wurden zu Aushängeschildern und Werbeikonen ihrer »Arbeitgeber«. So warb der Aldi-Konzern mit »#gemeinsamgehtalles« und »Aldi ist für euch da«. Die Prospekte zeigten statt der üblichen Warenvielfalt stolz Beschäftigte, Aldi dankte zudem seinen »Mitarbeitern« in Fernsehspots für die geleistete Arbeit.
Gemeinsam haben sie mit den beklatschten Beschäftigten im Gesundheitswesen, daß Dank und Anerkennung klare Grenzen haben. Wo Beschäftigte höhere Löhne – anstatt von Einmalzahlungen oder gar peinlich-mickrigen Geschenkgutscheinen – für die geleistete Arbeit fordern, werden die »Arbeitgeber« auf einmal schmallippig.
Die reichsten Deutschen wie Dieter Schwarz (Lidl, Kaufland) oder die Albrechts (Aldi) verweisen gerne auf diejenigen Kapitalisten, die in den letzten Monaten nicht wie sie den großen Reibach machen konnten. So gehören Supermärkte, Drogerien, aber vor allem auch der Onlinehandel zu den großen Gewinnern der Pandemie, andere dagegen mußten schließen und haben lediglich staatliche Hilfen erhalten.
Diejenigen, die – wie ver.di es formuliert – »historische Umsatzsteigerungen und Gewinne aufgrund der Pandemie erzielt haben«, bieten derzeit in den laufenden Tarifrunden im Einzel- und Großhandel ihren Beschäftigten weniger als nichts an. Einmalzahlung und Lohnsteigerungen zwischen 1 und 2 Prozent, wie sie das Kapital letzte Woche für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen hat, wären gleichbedeutend mit einem ordentlichen Reallohnverlust. Entsprechend hat ver.di nach der zweiten Verhandlungsrunde erst einmal weitere Warnstreiks angekündigt. Für Unternehmen, die während der Pandemie schließen mußten, will die Kapitalseite sogar noch niedriger abschließen.
»Offensichtlich ist am Verhandlungstisch alleine keine Lösung zu erreichen«, heißt es von ver.di. Die Gewerkschaft spricht von einer Verschärfung des Konfliktes und verweist darauf, daß der Handel insgesamt zugelegt hat: Die Umsätze seien im Großhandel zwischen 2018 und 2020 um 0,5 Prozent und im Einzelhandel um 9 Prozent gestiegen, der Gesamtumsatz habe 2020 bei 1,9 Billionen Euro gelegen.
Der Handel wird durch Monopolisten dominiert. Das war auch schon so, bevor Amazon auf den Plan getreten ist. Gleichzeitig geht die Tarifbindung zurück. Konzerne wie Edeka entziehen sich ihrer Verantwortung und verweisen gerne auf die Eigenständigkeit ihrer Regionalgesellschaften. Edeka expandiert, hat sich unter anderem ehemalige Real-Filialen gesichert. In einem Bericht mit der Überschrift »Das System Edeka« führte »Die Zeit« bereits 2017 auf, wie weit verzweigt das Netz der etwa 4.000 selbstständigen Händler ist, die sich in der »Einkaufsgenossenschaft« zusammengeschlossen haben. In den damals mehr als 6.000 Filialen gibt es kaum Tarifbindung, auch Betriebsräte sind nicht gern gesehen. Edeka nutzt die rechtliche Form einer Genossenschaft, um Tarifverträge systematisch zu unterlaufen.
Dieser Tarifflucht, die für den Handel typisch ist, setzt ver.di die »Initiative AVE« entgegen. AVE steht für allgemeinverbindliche Tarifverträge. ver.di argumentiert, daß bis Ende der 1990er Jahre alle »wesentlichen Tarifverträge im Einzelhandel« allgemeinverbindlich gewesen und damit auch für diejenigen Unternehmen gegolten hätten, die nicht im »Arbeitgeberverband« organisiert waren. Ab 2000 sei es jedoch zu einer Spaltung im Unternehmenslager gekommen. Mit der »Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels« (BAG) habe sich eine Konkurrenz zum »Hauptverband des Deutschen Einzelhandels« (HDE) gebildet. Die BAG ließ Mitgliedschaften »ohne Tarifbindung« (OT-Mitgliedschaften) zu, was dann auch der HDE tat. Das bis dahin übliche gemeinsame Beantragen der Allgemeinverbindlichkeit für ausgehandelte Tarifverträge habe man seitdem abgelehnt.
Von 2010 bis 2019 ist der Anteil der Beschäftigten mit Tarifbindung von etwa 50 Prozent auf 28 Prozent im Einzelhandel und 33 Prozent im Großhandel zurückgegangen. Nicht tarifgebunden zu sein bedeutet für die Beschäftigten oftmals einen Lohn, der um bis zu einem Drittel unter dem der Kolleginnen und Kollegen liegt, die tarifgebunden arbeiten.
Das »Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie« habe laut ver.di keine spürbaren Verbesserungen gebracht, weil es de facto »ein Vetorecht für die Unternehmerseite« vorsehe. Nun hofft ver.di, die Debatte um eine gesetzliche Neuregelung beleben zu können und schielt dabei auf Gesetzesinitiativen, die für die Pflegebranche eingebracht wurden. Aber darauf dürfen diejenigen, die den »Laden am laufen halten«, nicht hoffen. Sollte sie jedoch nachweisen, daß sie in der Lage sind, den Laden zum Erliegen zu bringen, dann käme die Debatte um die Tarifbindung erst richtig in Fahrt.
Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek – Dank und Anerkennung haben klare Grenzen