18. November 2024

Evangelische Kindertagesstätten in Erfurt fordern die Übernahme des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst

Erste Tarifkommission in der Geschichte der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands konstituiert sich am 29. Mai 2021 in Erfurt

In Erfurt hat sich bis auf zwei Einrichtungen, für alle Kindertagesstätten am 29. Mai 2021 die erste Tarifkommission in der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands (EKM) konstituiert und einstimmig beschlossen die Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst von ihren Dienstgebern zu fordern.

„Das ist ein denkwürdiger Schritt und vorerst einmalig für den Bereich der EKM in Mitteldeutschland“, so Thomas Mühlenberg, zuständig für den Bereich der Tarifkoordination und die Kirchen im Landesbezirksfachbereich 3 des ver.di Landesbezirkes Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

„Der Schritt ist konsequent und folgerichtig, da die Beschäftigten im Bereich der Kirchen im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts bei der Durchsetzung ihrer Forderungen immer wieder an ihre Grenzen stoßen und die jeweiligen Dienstgeber ein Letztentscheidungsrecht haben, wenn ihnen die Forderungen ihrer eigenen Beschäftigten aus ihrer Sicht zu weit gehen. Die Arbeitsrechtssetzung der Kirchen fußt auf dem sogenannten „Dritten Weg“, der die Eigenständigkeit der Kirchen auch in dieser Frage regelt. Das Bundesarbeitsgericht hat für den Bereich der Kirchen diese Regelungskompetenz dem Grunde nach bestätigt, aber ausdrücklich darauf verwiesen, dass Gewerkschaften, sobald sie durch eigene Mitglieder vertreten sind und dies fordern, durch eigenständige Verhandlungen in diesen Prozess einzubinden sind. Dieses Kriterium ist mit einem Organisationsgrad von jetzt dreiundsechzig Prozent für den Bereich der Kitas in Erfurt erfüllt“, so Mühlenberg weiter.

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland bzw. die einzelnen Dienstgeber sind nun aufgefordert für sich zu klären, wie sie mit der Entscheidung ihrer Beschäftigten umgehen wollen. Ver.di steht als Gewerkschaft für den Abschluss eines Tarifvertrages jederzeit zur Verfügung. Genau wie die Kirchen in Mitteldeutschland verfassungsgemäß ihre Angelegenheiten selbständig regeln dürfen, haben wir als Gewerkschaft das Recht im Rahmen der Verfassung auch gegenüber den Kirchen unsere Aufgaben für die Beschäftigten wahrzunehmen. Das ist nach unserer Auffassung kein Widerspruch, sondern das Anerkenntnis, dass die Kirchen sich der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert nicht mehr entziehen können sondern sich ihr stellen müssen.

Ver.di wird in den nächsten Tagen formal an die jeweiligen Dienstgeber herantreten und zur Aufnahme von Verhandlungen auffordern.

Quelle: ver.di Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen – Evangelische Kindertagesstätten in Erfurt fordern die Übernahme des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst

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