„Paukenschlag für die Beschäftigten“
Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege, Mindestlohnansprüchen, Bereitschafts- und Arbeitszeit sagte Anja Piel, DGB-Bundesvorstandsmitglied:
„Das Urteil ist ein Paukenschlag für entsandte Beschäftigte in der häuslichen Altenpflege: Auch wer in anderen EU – Ländern unter Vertrag steht, hat in Deutschland elementare Schutzrechte bei Lohn und Arbeitszeiten und das nicht nur auf dem Papier. Das Urteil schränkt die Chance für ausbeuterische Geschäftsmodelle ein, mit dem sich Vermittler bisher zu Lasten der Beschäftigten eine goldene Nase verdienen konnten. Für alle gilt der deutsche Mindestlohn unabhängig von ihrer Herkunft – Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit und damit zu vergüten. Dieser Erfolg wurde mit gewerkschaftlicher Unterstützung erzielt – das zeigt einmal mehr die Bedeutung muttersprachlicher Beratungsstrukturen wie Faire Mobilität als Anlaufstelle für ausländische Beschäftigte.
Dickfellige Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen setzen sich mit dem Angebot der rund-um-die-Uhr-Betreuung seit Jahren über geltendes Recht hinweg. Was für die Auftraggeber ein Sorglos-Paket ist und für Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen eine Goldgrube, ist für die Beschäftigten pure Ausbeutung. Trotz 24-Stundentag mit Arbeit und Bereitschaft erhalten sie höchstens den Mindestlohn für acht Stunden – wenn überhaupt. Mit unübersichtlichen Entsende- und Vermittlungsmodellen sparten die Arbeitgeber außerdem maximal möglich an Sozialbeiträgen.
Den Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen, die auch auf dieses Modell angewiesen sind, muss Gesundheitsminister Spahn jetzt seine Versäumnisse erklären. Er hätte die Pflegepolitik neu ausrichten und die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung umbauen können, die sämtliche Pflegeleistungen abdeckt. Die Zeche für eine jahrzehntelang verfehlte Politik darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten abgeladen werden!“
Quelle: DGB – BAG-Urteil zur 24-Stunden-Pflege – Piel: „Paukenschlag für die Beschäftigten“