18. Dezember 2024

Vor 1.700 Jahren: Einführung des arbeitsfreien Sonntags

Im März des Jahres 321 (1074 a.u.c.) verfügte der römische Kaiser Flavius Valerius Constantinus – besser bekannt als Konstantin der Große – per Dekret, dass der dies solis zum verpflichtenden wöchentlichen Feiertag wird. Mit 3. Juni desselben Jahres wurde dies rechtswirksam. Anders gesagt: Vor genau 1.700 Jahren wurde in einem großen Teil Europas (und auch des heutigen österreichischen Territoriums) erstmals durch eine politisch-gesetzliche Regelung der Sonntag als arbeitsfreier Tag begangen.

Freilich ging es Kaiser Konstantin dabei weniger um die Entlastung der werktätigen Bevölkerung des Römischen Reiches, vielmehr implizierte die damalige Entscheidung machtpolitische und integrative Aspekte. Einerseits gefiel es dem Kaiser, sich insbesondere auf den römisch-mythologischen Sonnengott Sol invictus zu berufen – und diesem war per Namensgebung eben der Sonntag gewidmet: Durch die Erhöhung des Tages des Sonnengottes zum wöchentlichen Feiertag ließ er sich quasi auch selbst feiern. Gleichzeitig gelang es Konstantin dadurch, auch zwei bereits relevante neuere Religionsgemeinschaften miteinzubeziehen, denen ebenfalls der Sonntag heilig war: Dies betraf die Anhänger des Mithras-Kultes, der im römischen Militär weit verbreitet war, und andererseits natürlich das aufsteigende Christentum, dem der Sonntag als „Tag des Herrn“ (dies dominica bzw. dies dominicus) galt.

Wie dem auch sei – die Regelung war ab 3. Juni 321 gültig: „Alle Richter und Einwohner der Städte, auch die Arbeiter aller Künste, sollen am ehrwürdigen ‚Tag der Sonne‘ ruhen.“ – Dieses konstantinische Arbeitsverbot sparte lediglich dringend notwendige Tätigkeiten aus, v.a. in der Landwirtschaft. In weiterer Folge nahm man es in der christlich geprägten Spätantike, im Mittelalter und der frühen Neuzeit nicht so genau mit der sonntäglichen Arbeitsruhe – wichtiger war den kirchlichen (wie weltlichen) Herren, dass die Menschen am Sonntag in die Messe gingen. Nach der industriellen Revolution und mit der Herausbildung der modernen Arbeiterklasse des Kapitalismus wurde das Thema wieder akuter. Die uneingeschränkte Ausbeutung der Lohnarbeit stieß an ihre menschlichen Grenzen und erfuhr auch entsprechenden Widerstand – nicht zuletzt durch die (sozialdemokratische und marxistische) Arbeiterbewegung.

Im Jahr 1895, noch zu Monarchiezeiten, brachte das Sonntagsruhegesetz den grundsätzlich arbeitsfreien Sonntag in Österreich. In der Republik gilt heute das Arbeitsruhegesetz, das als solches in erster Form aus dem Jahr 1983 stammt, seither jedoch mehrmals „reformiert“ und „novelliert“ wurde. Im Wesentlichen stellt es fest: Arbeitnehmer haben in jeder Kalenderwoche das grundsätzliche Recht auf eine ununterbrochene 36-stündige Wochenendruhe, die formell spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnt und den Sonntag umfassen muss. Freilich gibt es gewisse Ausnahmeregelungen – und manche davon sind auch logisch: Im Gesundheits- und Sicherheitswesen, bei Verkehrsbetrieben und Notdiensten, in der Gastronomie oder bei Freizeitbetrieben wird natürlich auch sonntags gearbeitet. In diesen Fällen muss die Ruhezeit unter der Woche kompensiert werden, für Sonntagsarbeit sind kollektivvertraglich geregelte Lohnzuschläge zu zahlen.

Mit diesem Status quo ist das österreichische Kapital in Form der Unternehmerverbände und seiner politischen Parteien freilich nicht glücklich: Es will die zusätzlichen Lohnkosten reduzieren, Schutzbestimmungen und Regelungen aufweichen. Insbesondere im Handel kampagnisiert man seit langem für eine Sonntagsöffnung und hat auch bereits das eine oder andere Schlupfloch durchgesetzt. Demgegenüber sind die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung gefordert: Lohnzuschläge und der grundsätzlich arbeitsfreie Sonntag müssen verteidigt werden – man will ja nicht hinter Kaiser Konstantin und das Jahr 321 zurückfallen.

Quelle: Zeitung der Arbeit – Vor 1.700 Jahren: Einführung des arbeitsfreien Sonntags

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