Freibrief für faschistische Gewalttäter
Im Prozess gegen neun Neofaschisten vor dem Landgericht in Erfurt ist am Montag das Urteil gefällt worden. Den extremen Rechten war vorgeworfen worden, im Februar 2014 eine Kirmesgesellschaft des im Landkreis Gotha gelegenen Ballstädter Kulturzentrums gezielt und brutal attackiert zu haben. Bei dem damaligen Angriff der Nazis waren insgesamt elf Menschen teils schwer verletzt worden. Einem Mann wurde durch die brutalen Schläger ein halbes Ohr abgerissen.
Nachdem das vorherige Urteil vom Bundesgerichtshof als „rechtsfehlerhaft“ aufgehoben worden war, wurde der Fall, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, erneut vor dem Landgericht verhandelt werden.Am Montag sprachen das Landgericht Erfurt die Angeklagten wegen Körperverletzung in zehn Fällen schuldig. Sieben Beschuldigte kamen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr davon, die auch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwei andere Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und zehn Monate verurteilt, die ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Ein solcher Urteilsspruch war von einer Reihe von antifaschistischen Initiativen, den Betroffenen und der Opferberatungsstelle „ezra“ befürchtet worden. So hatte etwa die antifaschistische Erfurter Frauengruppe „Omas gegen rechts“ in einer eigenen Online-Petition, die von mehr als 45.000 Menschen unterzeichnet worden war, vor derlei Justizdeals mit Faschisten gewarnt. So war den Nazis seitens der Justiz das Angebot unterbreitet worden, sie einzig zu Bewährungsstrafen zu verurteilen, sollten sie sich zu der Tat bekennen (UZ berichtete).
„Die sechste Strafkammer des Landgerichts Erfurt hat die Ignoranz gegenüber den Betroffenen auf die Spitze getrieben“, kritisierte am Montag Franz Zobel, Projektkoordinator von „ezra“, der Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen. So seien die Opfer der Gewalt samt ihrer Rechtsbeistände zu Zuschauerinnen und Zuschauern „eines Deals zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft degradiert“ worden. „Nicht mal der Wunsch der Betroffenen nach einer professionellen, psychosozialen Prozessbegleitung wurde durch die vorsitzende Richterin berücksichtigt“, berichtete Zobel außerdem. Vielmehr habe sich der Eindruck, dass das Urteil von Anfang an feststand, der bei den Betroffenen die ganze Zeit über bestanden habe, „durch die einseitige Verfahrensführung von Richterin Rathemacher bestätigt“, so Zobel weiter.
Scharfe Kritik am Urteilsspruch kam am Montag auch vom „Internationalen Auschwitz Komitee“. „Das ganze Verfahren wie das Urteil sind ein Erfolg für die rechtsextreme Szene und konterkarieren den Kampf gegen Rechts“, kritisierte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner, gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA. Das Urteil des Gerichts nannte er eine „krasse Fehleinschätzung“ und ein „Augen-Verschließen vor der Realität des Rechtsextremismus“.
„Auf diesen Staat, auf diese Justiz ist im Kampf gegen Rechts kein Verlass: dieses Signal geht mit dem heutigen Urteil im Ballstädt-Prozess einher“, kritisierte Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion im Landtag von Thüringen. Während militante Neonazis jubelten, stelle das Urteil für Betroffene und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer „einen Schlag ins Gesicht“ dar. König-Preuss sprach sich daher für „eine spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hasskriminalität in Thüringen“ aus, „da auch die Fälle nicht weniger werden, sowohl hinsichtlich physischer Bedrohungen und Angriffe als auch strafbarer Hatespeech-Delikte im Internet“.
Quelle: UZ – Unsere Zeit – Freibrief für faschistische Gewalttäter