23. Dezember 2024

Solidarität mit der Deutschen Kommunistischen Partei

Die Partei der Arbeit Schweiz (PdAS) solidarisiert sich mit den Genoss:innen der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP).

Der Bundeswahlausschuss der BRD verfügte am 8. Juli, dass die DKP nicht an der Bundestagswahl vom 26. September 2021 teilnehmen darf. Ihr wurde der rechtliche Status als Partei aberkannt. Als Vorwand dienten von der DKP verspätet abgegebene Rechenschaftsberichte. In den Rechenschaftsberichten werden vor allem die Einnahmen von Parteien offengelegt. Bisher waren die Verspätungen nie ein Problem. Auch sind die formellen Vorgaben rechtlich umstritten.

«Was hier versucht wird, das ist ein kaltes Parteiverbot», erklärt Genosse Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, in der Stellungnahme der Partei. Er fügte hinzu: «Wir sind sicher, dass dieser Versuch scheitern wird.» Die DKP kündigte rechtliche Schritte an.

Für unsere Genoss:innen der DKP hätte der Entscheid schwerwiegende finanzielle Folgen, verursacht durch die massive Erhöhung der Besteuerung. Es ist der Versuch, die Partei in den finanziellen Ruin zu treiben. So kann die BRD ein offizielles, aber gesellschaftlich schwer vertretbares Parteiverbot umgehen.

Die PdAS verurteilt das undemokratische und antikommunistische Vorgehen der BRD. Euer Kampf, liebe Genoss:innen der DKP, ist auch unser Kampf.

Es lebe die internationale Solidarität.

Partei der Arbeit der Schweiz
10. Juli 2021

Quelle: Partei der Arbeit der Schweiz – Solidarität mit der Deutschen Kommunistischen Partei

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