ver.di kritisiert gerichtliches Vorgehen von Vivantes in Tarifauseinandersetzung
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ver.di kritisiert das gerichtliche Vorgehen der Vivantes-Geschäftsführung gegen die Tarifbewegung für Entlastung im Krankenhaus. ver.di hat die beiden kommunalen Krankenhaus-Unternehmen Vivantes und Charité schon am 12. Mai 2021 zu Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag zur Entlastung, insbesondere der Beschäftigten im Pflege- und Funktionsdienst, aufgerufen. Gefordert werden die Festlegung von Mindestpersonalausstattungen für Stationen und Bereiche, außerdem soll ein Verfahrens zur Feststellung von Belastungssituationen vereinbart werden. Daneben soll es entsprechende Regelungen zum Belastungsausgleich geben, wenn tarifvertragliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Außerdem fordert ver.di mehr Zeit für und Qualität in der Ausbildung – für Auszubildende und Praxisanleitende.
Bis dato haben beide Unternehmen noch keine Bereitschaft zur Aufnahme von Tarifverhandlungen mit ver.di erklärt. Um ein Zeichen gegenüber den Arbeitgebern zu setzen, hat die Gewerkschaft jeweils weniger als 100 Beschäftigte von Vivantes und Charité – über alle Standorte und Stationen bzw. Bereiche hinweg – für den 8. und 9. Juli 2021 in einen Warnstreik gerufen.
„Es ist absolut legitim, dass sich die Beschäftigten für gute Arbeitsbedingungen, insbesondere für Entlastung und mehr Personal, einsetzen. Die Kolleginnen und Kollegen berichten, dass sie befürchten, ihre Arbeit nicht bis zum Rentenalter ausüben zu können. Viele flüchten in Teilzeit, Auszubildende brechen ihre Ausbildung ab oder verlassen den Beruf mit Ende der Ausbildung. Als zuständige Gewerkschaft vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder und erwarten, dass sich die Arbeitgeber mit den berechtigten Forderungen auseinandersetzen,“ so Meike Jäger, Fachbereichsleiterin Gesundheit bei ver.di Berlin-Brandenburg. „Wir verurteilen die Reaktion von Vivantes, gegen den Warnstreik rechtlich vorzugehen. Statt sich mit den Forderungen der Beschäftigten auseinanderzusetzen, wird sich in eine rechtliche Auseinandersetzung geflüchtet. Das ist gerade für ein öffentliches Unternehmen keine angemessene Reaktion.“
ver.di hat gegen die gestern vom Berliner Arbeitsgericht erlassene Einstweilige Verfügung gegen den Warnstreik Beschwerde eingelegt. Die Gewerkschaft behält sich vor, ggf. erneut für Freitag zum Warnstreik aufzurufen.
Quelle: ver.di Berlin-Brandenburg – ver.di kritisiert gerichtliches Vorgehen von Vivantes in Tarifauseinandersetzung