FAU Magdeburg setzt Lohnnachzahlung gegen BIOlounge GmbH durch
Arbeitskonflikt zwischen einem Mitglied der Freien Arbeiter:innen Union Magdeburg und der BIOlounge GmbH (u. a. Bioladen „Brot und Käs’“ am Hasselbachplatz) erfolgreich beendet. Das Unternehmen zahlte den geforderten Betrag über 1.350 Euro vollumfänglich.
Das Mitglied L. wandte sich Ende Mai an das Team der gewerkschaftlichen Sprechstunde der FAU, nachdem ihr zum zweiten Mal die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verwehrt wurde. Nach der arbeitsrechtlichen Absicherung durch die Beratung bestand das Mitglied auf ihr Recht und erhielt in der Folge zumindest 2/3 des Geldes. Wenige Wochen später erhielt sie jedoch aus fadenscheinigen Gründen die Kündigung. Da sich im Beratungsgespräch noch weitere Probleme offenbarten, ging das Mitglied zusammen mit ihrer Gewerkschaft in die Offensive und erzwang letztlich eine Zahlung von 1.350 Euro.
Ende Juni wurde das Mitglied von der Filialleitung zu einem Gespräch eingeladen, bei dem ihr die Kündigung vorgelegt wurde. Dabei wurde L. massiv dazu gedrängt, die einvernehmliche Kündigung zu unterschreiben. Bestandteil dieser Kündigung sollte der Verzicht auf jedwede Nachforderungen sein. Der Geschäftsführung dürfte also ihr illegitimes Vorgehen bewusst gewesen sein. Das Mitglied L. erbat sich Bedenkzeit und unterschrieb diese Kündigung richtigerweise nicht. In der Folge setzte sie sich direkt mit ihrer Gewerkschaft in Verbindung. Nach so einer Behandlung wollte das Mitglied nicht gegen die Kündigung angehen, sondern lediglich ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen. Zusammen mit ihrer Gewerkschaft formulierte L. schließlich eine eigene einvernehmliche Kündigung, in der detailliert die fehlenden Gelder aufgelistet wurden. Die geforderte und nun ausgezahlte Summe setzt sich aus der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, nicht bezahltem Lohn und Urlaubsabgeltung zusammen. So wurde L. wiederholt mit weniger Wochenstunden zum Dienst eingeteilt, als ihr durch den Arbeitsvertrag (10 h/Woche) zugesichert wurden. Laut Gesetz muss dennoch die vertraglich geregelte Stundenzahl gezahlt werden, was im vorliegenden Fall nicht geschehen ist. „Gerade bei den sogenannten Minijobs hören wir in unserer Sprechstunde immer wieder von unvollständig ausgezahltem Lohn. Bei dem sowieso schon geringem Gehalt ist das natürlich eine riesige finanzielle Belastung und Unsicherheit.“, erklärt Hannes K., Sekretär für Gewerkschaftliche Aktion der FAU Magdeburg, die Folgen für die geringfügig Beschäftigten. Zu vermuten ist, dass das Unternehmen die ihrer Ansicht nach unbequeme Angestellte unbedingt loswerden wollte, sodass die Geschäftsleitung die Kündigung und die darin enthaltenen Forderungen unseres Mitglieds akzeptierte. Die 1.350 € entsprechen immerhin 3-4 Monatsgehälter einer sogenannten Minijobberin. „Das zeigt wieder einmal, dass es sich zu kämpfen lohnt – gerade wenn unvollständige Löhne gezahlt werden und Beschäftigten ihre rechtmäßige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zugestanden werden.“, zeigt K. sich mit dem Ausgang des Konflikts zufrieden. Mittlerweile steht die FAU mit weiteren Beschäftigten des Bioladens Brot & Käs‘, der zur BIOlounge GmbH gehört, in Kontakt, um weiteres Fehlverhalten aufzuzeigen und anzugehen.
Die FAU Magdeburg ist eine kämpferische Gewerkschaftsinitiative, die konsequent auf der Seite der Lohnabhängigen steht. Als Syndikat üben wir mit direkten Aktionen Druck auf Chef:innen und andere Entscheidungsträger:innen aus, um die Interessen unserer Mitglieder durchzusetzen. Wir unterstützen aber nicht nur die Lohnabhängigen selbst, sondern wollen das gesamtgesellschaftliche Leben Neugestalten – nach solidarischen und basisdemokratischen Prinzipien.
Quelle: Freie ArbeiterInnen Union – FAU Magdeburg setzt Lohnnachzahlung gegen die BIOlounge GmbH durch!