14. November 2024

ver.di fordert: Streikrecht in landeseigenen Kliniken garantieren

ver.di hat die Berliner Landespolitik aufgerufen, für die Einhaltung des Streikrechts bei den öffentlichen Klinikbetreibern Vivantes und Charité zu sorgen. „Die im Grundgesetz festgeschriebene Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht gelten auch für die Beschäftigten der Krankenhäuser. Es ist ein Unding, dass diese grundlegende demokratische Errungenschaft ausgerechnet von landeseigenen Unternehmen im rot-rot-grün regierten Berlin infrage gestellt wird“, sagt ver.di-Verhandlungsführerin Meike Jäger.

Bei den Tochterunternehmen von Vivantes, deren Beschäftigte für die Angleichung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kämpfen, hat das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen den ab Montag geplanten Warnstreik erwirkt. In den Kliniken von Vivantes und Charité, für die ver.di einen Tarifvertrag zur Entlastung der Beschäftigten fordert, sind die Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung am Sonntagnachmittag bzw. -abend jeweils ohne Ergebnis geendet.

Auch hier haben Klinikmanager mit juristischen Schritten gegen den für drei Tage angesetzten Warnstreik gedroht. „Das sind gewerkschaftsfeindliche Methoden, wie wir sie sonst nur von kommerziellen Klinikkonzernen kennen“, kritisiert Jäger. „Der Senat und die Parteien im Abgeordnetenhaus müssen einschreiten und das Grundrecht auf Streik garantieren.“

„Wir sind den Arbeitgebern in den Notdienstverhandlungen, die nun schon seit Tagen laufen, weit entgegengekommen. In einigen Punkten konnten wir Einigkeit erzielen, zum Beispiel bei der von uns vorgeschlagenen Einrichtung einer Clearingstelle, in der Vertreter beider Seiten einen geordneten Ablauf der Streikmaßnahmen sicherstellen wollen“, sagt Tim Graumann, der für ver.di die Notdienstverhandlungen führt. „Dennoch bestehen die Arbeitgeber weiterhin darauf, die Möglichkeit zur Streikteilnahme unverhältnismäßig und ohne medizinische Begründung einzuschränken.“

Leider seien die Arbeitgeber nicht mehr bereit die an der Charité 2011, 2013, 2015 und 2017 angewandte Notdienstvereinbarung abzuschließen. „Diese seinerzeit vom Ärztlichen Direktor der Charité selbst vorgeschlagene Vereinbarung hat in allen Arbeitskämpfen gut funktioniert“, erläutert Graumann. „Diese Blockadehaltung der Klinikleitungen bringt keine Patientensicherheit. Sie dient der Strategie, die Beschäftigten vom Streik abzuhalten und somit die Durchsetzung unserer Tarifforderungen zu verhindern.“

ver.di hat den Klinikvorständen eine Notdienstvereinbarung zugeschickt, die den bis dahin erreichen Verhandlungsstand berücksichtigt und sowohl die Patientensicherheit als auch das Streikrecht der Beschäftigten garantiert. „Mit ihrer Unterschrift könnte die Arbeitgeberin nun für einen geordneten Streikverlauf sorgen. Wir sind auch weiterhin verhandlungsbereit. Mit Vivantes sind deshalb weitere Gespräche heute am Montagmittag geplant. Mit der Charité wird es schon ab 9:30 Uhr zur Fortsetzung der Notdienstverhandlungen kommen – in beiden Fällen also, während der Streik schon läuft.“, so Graumann. Klar sei: Auch ohne abgeschlossene Vereinbarung werde die Gewerkschaft sicherstellen, dass keine Patienten zu Schaden kommen, notwendige Behandlungen erfolgen und Notfälle versorgt werden.

Am heutigen Montagvormittag tragen die Streikenden ihre Forderungen mit mehreren Kundgebungen in die Öffentlichkeit. Medienvertretern bietet sich dort die Möglichkeit für Interviews mit Streikenden. So werden Beschäftigte ab 10:30 Uhr vor der Vivantes-Zentrale in der Aroser Allee 72-76 demonstrieren. Zuvor finden an den Charité- und Vivantes-Kliniken zwischen 05:30 und 09:30 Uhr Streikkundgebungen statt. So zum Beispiel am Bettenhochhaus Charité Campus Mitte, Luisenstraße 58- 60, und am Vivantes Klinikum Neukölln, Rudower Str. 48.

Quelle: ver.di Berlin-Brandenburg – ver.di fordert Berliner Senat weiterhin auf, das Streikrecht in den landeseigenen Kliniken zu garantieren

 

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