19. Dezember 2024

Zum Urteil gegen MdB Lorenz Gösta Beutin nach Datteln-4-Protest

Zum heute gefallenen Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen gegen den Parlamentarischen Beobachter Lorenz Gösta Beutin, MdB, sagt Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE:

„Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der friedlichen Klimaschutzbewegung. Es bietet ein unschönes Bild, dass die Justiz ausgerechnet in dem Bundesland, das in Europa und Deutschland die Region mit dem höchsten CO2-Ausstoß ist, ein parlamentarischer Beobachter der Klimaschutzbewegung mitten in der Klimakrise nach Anzeige eines Kohlekonzerns verurteilt wird. Parlamentarische Beobachtung ist gelebte Demokratie. Wir brauchen dringend klare Regeln, die Rechtssicherheit für parlamentarische Beobachtung schaffen.“

Der Klima- und Energiepolitiker der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Lorenz Gösta Beutin, war im August 2019 bei einer Aktion des zivilen Ungehorsams der Klimabewegung gegen das Kohlekraftwerk ‚Datteln 4‘ in seiner Funktion als Parlamentarischer Beobachter anwesend. Der Kraftwerksbetreiber Uniper erstattete gegen den Parlamentarischen Beobachter Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Im Laufe des Verfahrens hob der Deutsche Bundestag seine Immunität im März 2021 auf. Der Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Quelle: Die Linke – Zum Urteil gegen MdB Lorenz Gösta Beutin nach Datteln-4-Protest

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