Antwort von der SPD auf unsere Wahlprüfsteine
Kurz vor der Wahl am Sonntag haben wir von der SPD Rückmeldung auf unsere Wahlprüfsteine bekommen:
Wird Ihre Partei sich für die Anhebung des Bundeswehr-Rekrutierungsalters auf 18 Jahre einsetzen – wie es vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages gefordert wird?
Die SPD unterstützt die Forderung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, das Mindestalter für den Diensteintritt als Soldat oder Soldatin auf 18 Jahre anzuheben. Wir wollen, dass alle Ausbildungskonzepte der Bundeswehr den Verpflichtungen des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention gerecht werden. Deswegen stellen wir klar, dass noch nicht Volljährige Schulabsolventen zwar eine Ausbildung in Form eines zivilen Beschäftigungsverhältnisses bei der Wehrverwaltung der Bundeswehr absolvieren können. Ein militärisches Dienstverhältnis aber erst mit Volljährigkeit und auch nur nach einer erneuten Verpflichtung geschlossen werden kann.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Militärwerbung bei Minderjährigen gesetzlich verboten wird – wie es auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordern?
Wir wollen, dass die Bundeswehr als Parlamentsarmee den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention selbstverständlich gerecht wird. Deshalb werden schon jetzt die Werbemaßnahmen der Bundeswehr regelmäßig vom Parlament überprüft, ob sie irreführend, manipulativ oder verklärend einen nicht realitätsbasierten und deshalb falschen Einfluss auf potentielle Bewerberinnen haben. Das gilt natürlich ganz besonders bezüglich des Adressatenkreises der Schulabgängerinnen, die noch nicht volljährig sind. Auch dieser Punkt gehört zum wichtigen Kontrollrecht der Bundestagsmitglieder gegenüber der Bundesregierung. Deshalb müssen alle Werbemaßnahmen besondere Rücksicht auf noch nicht volljährige Schulabsolventinnen nehmen. Dafür achten wir darauf, dass das Berufsbild Soldat / Soldatin realitätsnah und nicht verklärend dargestellt wird.
Wie wollen Sie künftig den Schutz minderjähriger Soldatinnen vor sexuellen Übergriffen, körperlicher und seelischer Gewalt, Unfällen, psychischen Schäden und anderen Risiken der Soldatenausbildung gewährleisten, zu denen die Bundeswehr nach nationalen und internationalen Gesetzen verpflichtet ist?
Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen. Prävention spielt dabei die entscheidende Rolle. Wie in allen Ausbildungsverhältnissen, so gilt das selbstverständlich auch für den Arbeitgeber Bundeswehr. Auch im Hinblick auf die inhärente Gefahrgeneigtheit der Berufsbilder, hat die Bundeswehr eine ganz besondere Verantwortung ihren Auszubildenden gegenüber, wie im allgemeinen auch ihren Angestellten und Soldatinnen. Das wird auch durch besondere Gesetzesgrundlagen deutlich, die speziell für die Bundeswehr gelten (z. B. die Zentrale Dienstvorschrift, das Soldaten-, Wehrstrafgesetz). Verstöße gegen Rechtsnormen sind disziplinar und auch strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden. Zugleich kontrolliert auch hier der Deutsche Bundestag im Rahmen der parlamentarischen Arbeit und mit der Wehrbeauftragten die Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstbedingungen der Bundeswehr.
Die SPD will aber noch nicht volljährige Auszubildende noch besser schützen:
– die zusätzliche Dienstverpflichtung erst zum Zeitpunkt der Volljährigkeit, um die Freiwilligkeit der Rekrutierung sicherzustellen.
– die Benennung und Schulung von speziellen Ansprechpartnerinnen und dienstlichen Vorgesetzten für die Interessen von minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten. – die getrennte Unterbringung von Minderjährigen und Volljährigen in Einrichtungen der Bundeswehr. die Erstellung einer wissenschaftlichen Untersuchung, die speziell die Situation sowie Erfahrungen minderjähriger Rekrutinnen und Rekruten und die Risiken wie Traumatisierung analysiert.
Wird Ihre Partei dafür sorgen, dass Daten zur Lage minderjähriger Soldat*innen (zu sexuellem Missbrauch, Unfällen, Gesundheit, politischem Extremismus, Kündigung) in der Bundeswehr künftig mindestens einmal im Jahr ausgewertet und veröffentlicht werden?
Die Bundeswehr unterliegt einer breiten Berichtspflicht gegenüber dem Parlament und damit gegenüber der Öffentlichkeit. In diesen Berichten ist insbesondere bei Meldungen über Verstöße gegen Dienstpflichten oder bei einem Verdacht einer Straftat standardmäßig zu erfassen, ob Minderjährige betroffen beziehungsweise beteiligt sind. Im Jahresbericht der Wehrbeauftragten werden diese Zahlen jährlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, eine öffentliche Debatte des Berichtes erfolgt im Parlament. Anlassbezogen lässt sich die SPD-Bundestagsfraktion zusätzliche Berichte des Verteidigungsministeriums vorlegen. Zugleich besuchen unsere Abgeordneten die Truppe in den Kasernen und schaffen sich ein persönliches Bild von den Situationen vor Ort. Aus Sicht der SPD ist mit den bestehenden Berichtspflichten und den parlamentarischen Kontrollinstrumenten bereits heute eine vielschichtige und transparente Datenlage geschaffen.