19. November 2024

Große Vermögen besteuern

Der DGB-Bundesvorstand hat ein „Steuerliches Gesamtkonzept“ vorgelegt und als Broschüre veröffentlicht. Darin fordert er, dass das Steuerrecht insgesamt „verteilungsgerechter“ und „im Interesse der Beschäftigten“ gestaltet werden solle. Deshalb seien „Superreiche, große Erbschaften und Topverdiener und die größten Vermögen“ dauerhaft zu einem höheren Steuerbeitrag gesetzlich zu verpflichten.

Unter diesen Maßgaben fordert der DGB eine „Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit“. So sei der Spitzensteuersatz von 42 auf 49 Prozent anzuheben; der „Reichensteuersatz“ solle 3 Prozent über dem Spitzensteuersatz liegen – also bei 52 Prozent. Sollte der „Solidaritätszuschlag“ auch für die obersten 10 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen abgeschafft werden, so sei der reguläre Einkommensteuertarif entsprechend anzuheben. Der „Grundfreibetrag“ – quasi das steuerfreie Existenzminimum – sei von jetzt 9.744 Euro auf dann 12.800 Euro anzuheben. Die Vorschläge sind vom DGB nachvollziehbar durchgerechnet worden und bekräftigen den zu verwirklichenden Grundsatz einer Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: „Breitere Schultern sollten mehr tragen können!“

Werbungskosten und Kindergeld

Zusammen mit den Anregungen zum „Werbungskostenabzug der Arbeitnehmer“ zur Fernpendlerpauschale – diese solle ab dem 21. Kilometer dann nicht mehr nur 0,30 Euro, sondern 0,35 Euro betragen – und der Möglichkeit, den Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum „Arbeitnehmer-Pauschbetrag“ (der aktuell 1.000 Euro beträgt) steuerlich geltend zu machen – werden abhängig Beschäftigte steuerlich entlastet.

„Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“ – das will der DGB durch die Abschaffung des Kinderfreibetrages und durch ein für alle erhöhtes Kindergeld „im Rahmen einer Kindergrundsicherung“ erreichen. Das neue Kindergeld solle 240 Euro für das erste Kind, für das zweite Kind 246 Euro und jedes weitere Kind 271 Euro betragen. Der „Kinderfreibetrag“ wurde unter den „Kohl-Regierungen“ wieder eingeführt und schrittweise erhöht, führt für die wirklich Reichen zu einer höheren steuerlichen Entlastung und liegt über dem für die Normalverdiener liegenden Kindergeldbezug.

Kurzarbeitergeld

Erfreulich für die Millionen von Kurzarbeitergeld-Beziehern 2020 und 2021 ist der DGB-Vorschlag, alle „Lohn- und Entgeltersatzleistungen (…) aus dem Anwendungsbereich des Progressionsvorbehaltes“ herauszunehmen. Der DGB weist hierbei auf die letzte Schandtat der SPD-Helmut-Schmidt-Regierung hin: „Erst mit Zunahme der Massenarbeitslosigkeit zu Beginn der 1980er Jahre wurde der Progressionsvorbehalt auf die Lohnersatzleistungen ausgeweitet, hauptsächlich um den krisenbedingten Einbruch der Steuereinnahmen auf Kosten von Menschen in Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zu begrenzen.“ Das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld I sind zwar steuerfrei, werden aber über den „Progressionsvorbehalt“ mit einem besonderen Steuersatz erhöht besteuert.

Kapitaleinkünfte und Vermögensteuer

Zu einem „gerechten Einkommensteuer-Tarif“ gehöre auch, dass zum Beispiel die Dividenden-beziehenden Großaktionäre nicht nur 25 Prozent Steuern auf ihre Kapitaleinkünfte zahlen, sondern mit einem fast doppelt so hohen Spitzensteuersatz zu belasten seien. Der DGB fordert: „Kapitaleinkommen wie Arbeitseinkommen besteuern!“

Das stärkste Kapitel ist übertitelt mit „Erbschaften und Schenkungen gerecht, große Vermögen endlich wieder besteuern!“. Der DGB stellt fest, dass in Deutschland „schätzungsweise das vermögendste 1 Prozent in Deutschland mehr Vermögen als 87 Prozent der erwachsenen Bevölkerung zusammen“ besitzt. Deshalb seien „Große Vermögen endlich wieder (zu) besteuern!“ und die Vermögensteuer verfassungsgemäß wieder zu erheben. Der Steuertarif solle „progressiv“ wirken und unter Anrechnung eines Freibetrages von 1 Million Euro bis zu einem Nettogesamtvermögen von 20 Millionen Euro 1,5 Prozent erreichen (ein „linear-progressiver Verlauf“). Bei mehr als 100 Millionen Euro Vermögen solle dieser auf 1,75 Prozent erhöht werden, um dann ab einem Vermögen von mehr als einer Milliarde den Höchststeuersatz von 2 Prozent zu erreichen. Die „Wiedererhebung der Vermögensteuer“ erbringt für die Bundesländer auf der Grundlage der DGB-Vorschläge ein jährliches Plus von mehr als 28 Milliarden Euro.

Gewerbe- und Körperschaftsteuer

Zur Gewerbesteuer schlägt der DGB vor, diese zu einer „Gemeindewirtschaftssteuer“ auszubauen: „Durch die Einbeziehung der gesamten Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, einschließlich der freien Berufe, wird der Kreis der Steuerpflichtigen ausgeweitet.“ Der Körperschaftssteuersatz der Kapitalgesellschaften der AGs und GmbHs solle von heute 15 Prozent auf 25 Prozent steigen. Zutreffend weist der DGB darauf hin, dass der Körperschaftssteuersatz vor 1990 56 Prozent betrug – wie auch der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer.

Für einen funktionierenden Sozialstaat

Der gut gestaltete Forderungskatalog wird durch eine zu erhebende „Finanztransaktionssteuer“ abgerundet. Ein vernünftig auszugestaltender Sozialstaat hat einen funktionierenden Steuerstaat zur Voraussetzung. Dazu fordert der DGB, die Personalausstattung der deutschen Finanzbehörden um mindestens 20.000 Finanzbeamtinnen und -beamten aufzustocken. Eine Zusammenarbeit der Länderfinanzbehörden sei zu stärken. Vor allem: „Die Kontrolldichte bei der steuerlichen Prüfung von Reichen und Unternehmen muss intensiver werden.“

Auch wenn man eine Positionierung zu einer „Vermögensabgabe“ vermisst, dieser gut lesbaren „DGB-Arbeitshilfe“ ist weiteste Verbreitung inner- und außerhalb der Gewerkschaften zu wünschen. Denn nach den Bundestagswahlen wird es harte Debatten um die Verteilung von Krisenlasten geben.

 

Quelle: UZ – Unsere Zeit – Große Vermögen besteuern

Wirtschaft & Gewerkschaft