30. Dezember 2024

Internationaler Tag der sicheren Schwangerschaftsabbrüche

Dieser steht in diesem Jahr unter dem Motto „150 Jahre Kampf gegen Paragraph 218“. Dieser Paragraph sowie der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches verbieten ÄrztInnen auch heute noch, umfassende Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung zu stellen. Das Resultat ist, dass Frauen in Deutschland auch 2021 Schwierigkeiten haben, sich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren oder eine Stelle zu finden, die diese durchführt.

Dass diese Paragraphen keine reinen Papiertiger sind, sondern real zu Verurteilungen führen, zeigt unter anderem der Fall Kristina Hänel. Die Gießener Ärztin wurde Ende 2021 rechtskräftig nach Paragraph 219a StGB verurteilt – Hänel hatte auf ihrer Website darüber informiert, dass sie in ihrer Praxis Abbrüche vornimmt und Hintergrundinformationen über Abbrüche zur Verfügung gestellt. Das reicht aus, um von Menschenfeind:innen verklagt und einem deutschen Gericht verurteilt zu werden.

Das Urteil führte zu einem Aufschrei, die #GroKo aus (S)PD und CDU sah jedoch keinen Anlass, den frauenfeindlichen Paragraphen zu streichen, sondern nahm lediglich kleinere Änderungen vor, welche die Situation für ÄrztInnen sogar noch verschlechterten: „der unsägliche Kompromiss der großen Koalition zum Paragrafen 219a hat die rechtliche Situation für uns Ärz­t:in­nen letztlich nur verschlechtert: Mit ihm wurde klar, dass auch die sachliche Information über das „Wie“ von Schwangerschaftsabbrüchen in jedem Fall bestraft wird.“ sagte Kristina Hänel dazu im Interview mit der TAZ.

Ebenso aus der Zeit gefallen wirkt Paragraph 218, der Frauen zu einer Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet. Nicht nur sind die Beratungsstellen verpflichtet, de facto in Richtung der Vermeidung eines Abbruches zu beraten. Die Zwangsberatung führt auch zu Wartzeiten und einer demütigenden Situation, in der betroffene Frauen auf einen Berechtigungsschein angewiesen sind, bevor sie einen Abbruch vornehmen dürfen.

Beide Paragraphen führen in der Konsequenz dazu, Schwangerschaftsabbrüche möglichst schwer und unangenehm zu gestalten. Als SDAJ stehen wir für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Frauen und fordern eine Abschaffung der Beratungspflicht. Frauen zu unterstellen, sie würden sich vor einem Abbruch nicht informieren und sie in „neutrale“ Beratungsstellen zu zwingen, die oft kirchlich finanziert und organisiert sind und vor allem der Beratung gegen einen Abbruch dienen ist zynisch und menschenverachtend.

– Paragraph 218 und 219a StGB abschaffen!
– Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung!

Quelle: SDAJ – Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend – Internationaler Tag der sicheren Schwangerschaftsabbrüche

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