19. November 2024

Zum §219a

Heute wurde im Bundesrat der Antrag von Berlin, Brandenburg, Thüringen, Bremen und Hamburg für die Abschaffung des Paragraphen 219a abgelehnt. Susanne Hennig-Wellsow dazu:

Paragrapph 219a steht für ein Frauenbild aus dem Mittelalter. Er kriminalisiert Medizinerinnen und Mediziner und erschwert es Frauen enorm, sich seriös über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Ein solcher Paragraph ist nicht reformierbar, er gehört abgeschafft. Dass sich konservative Landespolitiker weiter für diesen Paragraphen einsetzen, verdeutlicht einmal mehr, dass sie unfähig sind, Politik für eine gerechtere Zukunft zu gestalten.

Quelle: Die Linke – Zum §219a

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