21. Dezember 2024

Fakten müssen auf den Tisch – GDL kneift!

Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) wurde seitens des Arbeitsgebers Deutsche Bahn AG eingeführt, Zeitpunkt und Geltungsbereich sind darin klar geregelt. Demnach bildet der Tarifabschluss vom 7. Oktober 2021 die sachliche und rechtliche Grundlage zur Umsetzung des TEG und zur Zuscheidung der Betriebe. Zur Feststellung der Mehrheiten im Überschneidungsbereich der 71 betreffenden Betriebe hatte die EVG die Deutsche Bahn AG und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) abermals aufgefordert – die GDL verweigert sich dem.

Dazu Cosima Ingenschay, Vorständin der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG):

Nach dem Ende des Tarifkonfliktes wollen wir den Betriebsfrieden in den Betrieben der DB AG wiederherstellen. Und wir wollen, dass unsere guten Tarifverträge und unsere Leistungen allen EVG Mitgliedern zugutekommen, die ein Recht darauf haben. Dafür brauchen wir Klarheit über die Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben. Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) sieht vor: Wird ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen, wird ausgezählt, welche Gewerkschaft in welchem Betrieb die Mehrheit hat.

Weiterhin weigert sich die GDL aber, die Mitgliedszahlen notariell auszählen zu lassen. Und der Arbeitgeber hat nicht den Mumm, eine gesetzeskonforme Auszählung umzusetzen. Anfang des Jahres wollte die DB unbedingt das TEG umsetzen – und nun soll ein Auszählungszeitpunkt willkürlich – gegen das Gesetz – festgelegt werden. Wir sagen: Ohne uns! Wer jetzt kneift, ist offenbar nicht bereit, Verantwortung für das kollegiale Miteinander zu übernehmen.

Quelle: EVG – Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – EVG Cosima Ingenschay: Fakten müssen auf den Tisch – GDL kneift!

Wirtschaft & Gewerkschaft