23. Dezember 2024

Beschäftigte am Arbeitsplatz bestmöglich schützen

Zum Gesetzentwurf der Ampel-Koalitionsfraktionen für ein Infektionsschutzgesetz sagte Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender, am Dienstag in Berlin:

„Die Pandemie ist nicht vorbei. Im Gegenteil: Inzidenzwerte auf Rekordniveau und eine momentan noch ungebrochene Infektionsdynamik zeigen deutlich, dass ein umfassender Schutz gegen das Virus weiterhin notwendig ist. Deshalb ist es richtig, dass SPD, GRÜNE und FDP zentrale Maßnahmen des Infektionsschutzes auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterführen wollen. Unser Ziel muss es bleiben, Leben und Gesundheit vor einer Corona-Infektion und ihren Langzeitfolgen zu schützen sowie einen erneuten Lockdown zu verhindern.

Für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ist es besonders wichtig, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz bestmöglich vor Infektionen geschützt sind. Die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und die Weiterführung der Maßnahmen der Arbeitsschutzregel sind daher die wichtigsten Schritte. Zugleich darf nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden.

Das gilt ganz besonders für einen so sensiblen Bereich wie das Arbeitsverhältnis. Der DGB lehnt deshalb eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Corona-Impfstatus ab. Die Arbeitgeber müssen in Betrieben unabhängig vom Impfstatus die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen wirksamen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen. Gleichwohl empfehlen wir den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen. In Betrieben und Verwaltungen mit Betriebs- und Personalräten gibt es dafür gute Regelungen, die die Menschen schützen. Wenn sich Beschäftigte entscheiden, ihren Corona-Impfstatus offenzulegen, muss klar sein, dass diese Information geschützt ist. Die Weiterverwendung der Information für einen anderen Zweck muss empfindlich bestraft werden. Mit dem Auslaufen der Regel sollte der Arbeitgeber zudem einen Löschnachweis vorlegen müssen.

Auf Grund der derzeit eskalierenden Infektionslage ist ein wirksamer Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz wichtiger denn je. Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz hierfür ein wirksames Mittel sein. Die Kosten für die Tests muss weiterhin der Arbeitgeber tragen und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein.

Pandemiebekämpfung heißt aber nicht nur Schutz vor Infektion, sondern auch vor den sozialen Folgen. Deshalb ist es gut, dass Maßnahmen wie das erleichterte Kurzarbeitergeld, das Corona-Kinderkrankengeld und der erleichterte Zugang zur Grundsicherung fortgeführt werden sollen. Des Weiteren begrüßen wir, dass sich die Menschen wieder kostenlos testen lassen können. Es gilt auch weiterhin: Nur solidarisch kommen wir durch die Corona-Krise.

Der wirksamste Weg aus der Krise heraus führt über den Impffortschritt. Deshalb braucht es dringend Maßnahmen, um auch die bisher Ungeimpften zum Erst- und Zweitimpfen zu bewegen. Für den bestmöglichen Schutz in den kritischen Wintermonaten müssen zeitnah auch Booster-Drittimpfungen für alle möglich werden. Die Arbeitgeber fordern wir auf, Impfungen in der Arbeitszeit zu ermöglichen.“

Quelle: DGB – Beschäftigte am Arbeitsplatz bestmöglich schützen

 

Wirtschaft & Gewerkschaft