26. Dezember 2024

Gewerkschaft ver.di kritisiert die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert auf das Schärfste die heute in Kraft tretenden Ausnahmeregelungen im sächsischen Arbeitszeitgesetz.

„Diese Ausnahmeregelung ist nicht nachvollziehbar. Die Beschäftigten in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen arbeiten am Anschlag, personelle Engpässe können nicht mehr kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund die Möglichkeit einer Arbeitszeiterhöhung einzuräumen, ist ein Skandal“, empört sich Oliver Greie, ver.di Landesbezirksleiter.

In Sachsen soll für einen (vorerst) befristeten Zeitraum bis zum 15. Dezember 2021 den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt werden, im medizinischen- und im Pflegebereich die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Darunter fallen auch Arbeitszeiterhöhungen für Krankenschwestern und Pfleger, für medizinisches Hilfspersonal und Assistenztätigkeiten.

„Auf der einen Seite lehnen die Verhandlungsführer in der aktuell laufenden Tarifrunde für die Beschäftigten an medizinischen Einrichtungen, in Krankenhäusern, Kindertagesstätten und in den Dienststellen des Freistaates alle ver.di Forderungen ab, auf der anderen Seite erwarten sie gerade vom medizinischen Personal immer mehr. Das passt nicht zusammen“, sagt der Gewerkschafter.

„Wir sehen demgegenüber einen erhöhten Bedarf an Impfteams, ob stationär oder mobil, damit die unbestritten Besorgnis erregende Impfquote im Freistaat kein Dauerzustand bleibt. Wer sich impfen lassen möchte – und damit nicht nur sich, sondern auch andere schützt – sollte das auch unkompliziert und ohne längere Wartezeiten tun können.“

Quelle: ver.di Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen – Gewerkschaft ver.di kritisiert die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen

 

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