26. Dezember 2024

ver.di und Asklepios einigen sich auf Eckpunkte für Tarifvertrag

Am Abend des 26. November 2021 wurde bei den seit April 2021 laufenden Tarifverhandlungen für die rund 1.300 nichtärztlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Asklepios Fachkliniken in Brandenburg (Havel), in Lübben und in Teupitz in der achten Verhandlungsrunde eine Tarifeinigung erzielt.

Mit der Tarifeinigung steigen ab dem 1. April 2022 die Tabellenentgelte in zwei Schritten um bis zu 7,5 Prozent. Der zweite Erhöhungsschritt zum 1. Mai 2023 beträgt einheitlich 1,7 Prozent. Für die besonders hohe Corona-Belastung in den zurückliegenden Monaten wird im Dezember 2021 eine zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.200 EUR – bei Teilzeitbeschäftigung anteilig – gezahlt.  Die Auszubildenden erhalten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 450 EUR.

Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 und steht noch unter dem jeweiligen Gremienvorbehalt. Die ver.di-Tarifkommission hat der Tarifeinigung zugestimmt. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen müssen noch die ver.di-Mitglieder in einer Urabstimmung dem Verhandlungsergebnis zustimmen.

„Mit der Tarifeinigung erfolgt ein wesentlicher Schritt zur Angleichung an die Tarifentgelte, die den Asklepios-Beschäftigten in Hamburg und in Göttingen gezahlt werden, auch wenn wir von 100 Prozent teilweise noch weit entfernt sind“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer.

Bei einer Pflegefachkraft werden die monatlichen Tabellenentgelte zum 1. April 2022 auf 95 Prozent des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der auch bei Asklepios in Hamburg und in Göttingen Anwendung findet, angehoben. Mit der neuen monatlichen Pflegezulage in Höhe von 60 EUR und mit Erhöhung der monatlichen Zulage für Wechselschichtarbeit um weitere 70 EUR steigt das monatliche Entgelt bei einer Pflegefachkraft bei mindestens 14jähriger Beschäftigungszeit um 6,5 Prozent zum 1. April 2022 und mit dem zweiten Erhöhungsschritt und der weiteren Erhöhung der Wechselschichtzulage zum 1. Mai 2023 um weitere 2,8 Prozent.

Weitere Details zur Tarifeinigung vom 26. November 2021:

·        Einführung einer monatlichen Pflegezulage für die Pflegekräfte in der Grund- und Behandlungspflege i. H. v. 60,00 € mtl. ab 01.04.2022.

·        Erhöhung der Wechselschichtzulage von bislang 40 EUR auf 110,00 € mtl. ab 01.04.2022 und weitere Erhöhung auf 155,00 € mtl. ab 01.04.2023.

·        Erhöhung der Intensivzulage von 90 € auf 100,00 € mtl. ab 01.04.2022.

·        Bei den Therapeutinnen und Therapeuten (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) und bei den Medizinisch-Technische Assistenten/innen (MTA) wird ab 1. Mai 2023 neben der tabellarischen Erhöhung ein zusätzlicher Sockelbetrag in Höhe von 50,00 € gezahlt.

·        Die Beschäftigten, die 12 Monate in Wechselschicht arbeiten, erhalten einen weiteren zusätzlichen Tag Zusatzurlaub.

·        Ab 1. Juli 2022 wird die wöchentliche Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich um eine halbe Stunde auf 39,5 Stunden reduziert.

·        Die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld) für das Jahr 2021 wird einschließlich dem variablen Anteil in voller Höhe (65 Prozent des monatlichen Entgeltes) gezahlt. Ab dem Jahr 2022 wird die Jahressonderzahlung auf einen festen fixen Betrag (65 Prozent bis 67,5 Prozent) umgestellt.

·        Ab dem Jahr 2023 steigt die Jahressonderzahlung für den größten Teil der Beschäftigten auf 75 Prozent des monatlichen Entgeltes.

·        Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.

Quelle: ver.di Berlin-Brandenburg – ver.di und Asklepios Fachkliniken in Brandenburg einigen sich auf Eckpunkte für Tarifvertrag

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