23. November 2024

14 Nullmonate – Tarifeinigung stößt Beschäftigte vor den Kopf

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder müssen 14 Monate warten, bis die Landesregierungen ihre Löhne und Gehälter zum 1. Dezember 2022 erhöhen werden. Statt einer Lohnerhöhung gibt es in dieser Zeit eine steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“ von 1.300 Euro. Das ist die Einigung über den neuen Tarifvertrag der Länder, der die ver.di-Bundestarifkommission (BTK) am Montag mehrheitlich zugestimmt hat. An den Unikliniken werden ab Januar verschiedene Zulagen erhöht, den Angriff auf die Regeln zur Eingruppierung konnte die Gewerkschaft abwenden.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke wertete das als ein „in weiten Teilen respektables Ergebnis“ – die Sonderzahlung gleiche aus, dass die Erhöhung so spät komme. Die Erhöhung von 2,8 Prozent nannte er allerdings „absolut nicht befriedigend“. Über den Abschluss gebe es „viele Debatten“ – auch in der BTK stimmten einige der Mitglieder gegen die Einigung. „Bild.de“ behauptete hingegen, es gebe ein „fettes Lohn-Plus“, die „FAZ“ wertete den Abschluss als „gelungenen Balanceakt“ und hob hervor, „dass der Bonus das Tarifgefüge nicht dauerhaft anhebt“. Der neue Vertrag läuft 24 Monate lang bis September 2023.

Der Abschluss betrifft unmittelbar über eine Million Beschäftigte, mittelbar mehr als eine weitere Million Beamte an Hochschulen, Schulen und in Landesverwaltungen. Die einzigen Belegschaften, die in dieser Tarifrunde mit teils mehrtägigen Warnstreiks den Landesregierungen gezeigt haben, dass sie kampffähig sind, waren die der Unikliniken und einiger psychiatrischer Kliniken. Die Hälfte der Warnstreiktage leisteten Beschäftigte der Unikliniken in Nordrhein-Westfalen.

Diese Kollegen hatten deutlich mehr gefordert. Aus ihrer Sicht sollten Lohnerhöhungen dazu beitragen, die allgemeine Überlastung des Klinikpersonals und die besondere Belastung durch die Pandemie auszugleichen und zu verhindern, dass weitere Pflegekräfte ihren Beruf verlassen. „Unter diesen Kolleginnen und Kollegen gibt es große Unzufriedenheit über das Ergebnis und unerfüllte Erwartungen“, berichtet Martin Koerbel-Landwehr, Mitglied der Bundestarifkommission und Vorsitzender des Personalrats der Düsseldorfer Uniklinik, im Gespräch mit UZ.

Im öffentlichen Dienst stehen die Gewerkschaften stärker als in anderen Branchen vor dem Problem, dass sie nur einen Teil der von einem Tarifvertrag erfassten Belegschaften organisieren und mobilisieren können. In diesem Fall bedeutet das Ergebnis: Gerade die aktivsten Kollegen sind besonders unzufrieden. Die Gewerkschaften stehen damit vor der Frage, ob sie gesonderte Tarife für kampfstärkere Branchen anstreben sollten – und damit eine weitere Fragmentierung der Tarifverträge in Kauf nehmen.

Koerbel-Landwehr sieht die Gefahr, dass die aktiven Kollegen an den Unikliniken von dem Abschluss so enttäuscht sind, dass künftige Mobilisierungen für die Gewerkschaft schwieriger werden. Nun müsse analysiert werden, warum ver.di sich nicht gegen den Druck der Finanzminister durchsetzen konnte. Für die Belegschaften der Unikliniken sieht er die Beschäftigten von Charité und Vivantes in Berlin und ihren Kampf für einen Tarifvertrag Entlastung als Vorbild. An den Kliniken ist die Überlastung ein besonders dringendes Problem – und die Gewerkschaft kann so einen Vertrag auch außerhalb des TV-L anstreben. „So etwas diskutieren wir auch an den Unikliniken NRW“, sagt Koerbel-Landwehr.

Quelle: UZ – Unsere Zeit – 14 Nullmonate

Wirtschaft & Gewerkschaft