26. Dezember 2024

Kulturschaffende fordern Aufhebung von Verbot kurdischer Verlagshäuser

Übernommen von Rote Hilfe e.V.:

Im Vorfeld des Prozesses für die Aufhebung des Verbots der Verlagshäuser Mezopotamien und MIR bekunden über hundert Kulturschaffende ihre Solidarität. Anlässlich des Prozesstermins zur Verhandlung der Klage für die Aufhebung des Verbots der kurdischen Verlagshäuser Mezopotamien und MIR haben mehr als hundert Einzelpersonen, Buchhandlungen, Verlage und andere kulturelle Einrichtungen eine Solidaritätserklärung abgegeben. Der Appell trägt den Titel „Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt – für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia“. Darin heißt es: Am 26. Januar wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia gegen ihr Verbot verhandelt.

Beide in Neuss ansässigen Medienhäuser wurden 2019 vom Bundesinnenminister nach dem Vereinsgesetz verboten, da sie Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) seien und „der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der…

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Rote Hilfe e.V.:
Kulturschaffende fordern Aufhebung von Verbot kurdischer Verlagshäuser

MedienRepression