27. Dezember 2024

Waffenlieferungen in Ukraine würden Öl ins Feuer gießen

Übernommen von DFG-VK: Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen:

„Dieser Konflikt wird nicht militärisch zu lösen sein“, sagte die damalige Kanzlerin Angela Merkel 2016 zum Ukraine-Konflikt und lehnte Waffenlieferungen in das Land ab. Dass bis heute seitens Deutschland kaum Rüstungsgüter an das ukrainische Militär geliefert werden, hat seinen Grund eben genau darin.

Die Spannungen in der Ukraine und der Region stehen dem entgegen, wie auch, laut Rüstungsexportberichten der Bundesregierungen, ab 2014 das „Risiko der Abzweigung von Militärtechnologie oder Militärgütern im Käuferland oder der Wiederausfuhr von Militärgütern unter unerwünschten Bedingungen“.

Verbreitung von Rüstungsgütern verhindern

„Von 2018 bis 2021 förderte die Bundesregierung sogar ein Projekt der OSZE in der Ukraine, dass das Ziel hatte‚ ‚möglichen Proliferationsrisiken als Folge des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine rechtzeitig wirkungsvoll zu begegnen‘.

Auch vor diesem Hintergrund sind die Forderungen seitens einzelner Mitglieder von CDU/CSU und FDP nach Waffenlieferungen an die Ukraine absolut kontraproduktiv,“ so Christine Hoffmann, Sprecherin der Kampagne und pax christi-Generalsekretärin.

Defensivwaffen existieren nicht

Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der DFG-VK, ergänzt: „Man sollte eigentlich niemandem mehr erklären müssen, dass es Defensiv- oder Verteidigungswaffen nicht gibt, wie sie gefordert werden. Jede Waffe kann immer auch als Unterstützung für einen Angriff genutzt werden.

Außerdem stellt sich die Frage: Wann haben mehr Waffen jemals zu Frieden geführt? Allein im Jahr 2021 sind trotz des offiziellen Waffenstillstands und Waffenlieferungen anderer Länder mindestens fünfzig Menschen in dem Konflikt getötet worden.

Verhandlungen im Normandieformat

Erfreulicherweise setzt das von Bündnis 90/Die Grünen geführte Außenministerium auf Verhandlungen, wie jetzt wieder im „Normandieformat“. Wir unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Waffenlieferungen würden das „Normandieformat“ aushebeln und Öl ins Feuer gießen.“

Reexportgenehmigung würde Vereinbarung brechen

„Vor diesem Hintergrund darf auch eine deutsche Reexportgenehmigung für Haubitzen, die Estland aus ehemaligen DDR-Beständen an die Ukraine liefern will, auf keinen Fall erteilt werden. Denn das zweite Minsker Dokument vom 12. Februar 2015 (Minsk II), das weiterhin Grundlage der gegenwärtigen Verhandlungen ist, steht dem entgegen.

Darin ist u.a. eine Sicherheitszone von 50 km festgelegt, in der keine Artilleriesysteme über 100mm-Kaliber stationiert sein dürfen. Mit einer Reichweite von 15 km müssten diese Haubitzen jedoch in der Sicherheitszone stationiert werden.

Waffenlieferungen in Kriegsgebiete müssen ausgeschlossen werden

Da sie ein Kaliber von 122mm haben, würde die Ukraine damit eindeutig gegen die Minsker Vereinbarung verstoßen“, erläutert Susanne Weipert, die Koordinatorin der Kampagne und fügt hinzu: „In dem seitens der Bundesregierung geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz muss eindeutig festgelegt werden, dass Waffenlieferungen in Kriegs- und Krisengebiete nicht genehmigt werden.

Sollten sie dennoch stattfinden, muss per Verbandsklage eine richterliche Überprüfung der Gesetzmäßigkeit veranlasst werden können. Nur so kann das Regierungshandeln wirksam kontrolliert werden.“


Eine Pressemitteilung der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! vom 27.01.2022

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