junge Welt: Beobachtung durch Verfassungsschutz substanzlos
Die Verlag 8. Mai GmbH, in der die überregionale Tageszeitung junge Welt (jW) erscheint, wehrt sich weiter gegen die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Zeitung und Verlag entstehen durch die Beobachtung zunehmend Wettbewerbsnachteile. Über die Hintergründe und Aspekte des dazu anhängigen Rechtsstreits berichtet die junge Welt ausführlich in der Wochenendausgabe: In der vergangenen Woche teilte die vom Verlag 8. Mai beauftragte Medienagentur mit, dass die Bewerbung der Zeitung im öffentlichen Nahverkehr in zahlreichen Städten nicht stattfinden könne. Zuständige Unternehmen hatten jW-Werbung abgelehnt, weil die Zeitung im Verfassungsschutzbericht erwähnt werde. Solche nachteiligen Effekte sind staatlicherseits beabsichtigt. Laut Bundesregierung sei es erklärtes Ziel, der jungen Welt »den Nährboden zu entziehen«. Begründet wird diese Absicht mit geradezu absurden Argumenten.
Dahinter verbirgt sich ein bisher beispielloser Generalangriff auf die Medienfreiheit, gegen den die Verlag 8. Mai GmbH juristisch vorgeht. Im September 2021 wurde beim Verwaltungsgericht Berlin Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Ziel ist die gerichtliche Feststellung, dass die Nennung der jungen Welt in den vorliegenden Verfassungsschutzberichten rechtswidrig ist. Mit einer Entscheidung des Gerichts zum Eilantrag ist in nächster Zeit zu rechnen.