Kontrollverlust
Mit nur 341 von 369 notwendigen Stimmen bleibt dem Kandidaten der Linksfraktion für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGR), André Hahn, der Zugang zum Geheimdienstausschuss des Bundestags verwehrt. Seit 2013 war er durchgängig Mitglied und vier Jahre davon auch stellvertretender Vorsitzender.
Der Ausschuss soll die Arbeit der Geheimdienste kontrollieren und hatte damit während Hahns Amtszeiten reichlich zu tun. Nicht nur die NSA-Überwachungsaffäre, in der neben dem Bundesnachrichtendienst BND auch der Verfassungsschutz bei der digitalen Überwachung von Bundesbürgern eine Rolle spielte, fiel in Hahns Wirkungszeit im grundsätzlich geheim agierenden Gremium. Auch die Aufarbeitung des NSU-Terrors sowie zuletzt die Waffen- und Munitionsaffäre bei der Bundeswehr beschäftigten das Gremium, dem nun ein kritischer Blick von links fehlt. Allerdings ist es begrüßenswert, dass die AfD keinen Vertreter in den Kontrollausschuss entsenden darf. Zu groß waren die Fragwürdigkeiten rund um den ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen und seine Kontakte zur Partei.
Nun werden also die CDU/CSU als Oppositionsfraktion sowie SPD, Grüne und FDP als Regierungsfraktionen das Handeln der Dienste kontrollieren. Das ist misslich, denn meist behandelt das Gremium zurückliegende Verfehlungen. So kann nun nicht ausgeschlossen werden, dass die Geheimdienstkontrolle in dieser Legislaturperiode noch zahnloser ausfällt, als das angesichts der Mehrheitsverhältnisse innerhalb des Gremiums schon in den vergangenen Jahren der Fall war und auch immer wieder kritisiert wurde.
Dass in dem Gremium, das sich mit dem rechtsblinden Verfassungsschutz, dem transatlantisch optimierten Bundesnachrichtendienst und dem nicht nur in der KSK-Affäre fragwürdigen Militärischen Abschirmdienst auseinandersetzen soll, das linke Gegengewicht fehlt, kommt einem Kontrollverlust gleich.