19. Dezember 2024

Stellungnahme der offiziellen Sprecherin des Außenministeriums Russlands, Maria Sacharowa, zur militär-biologischen Tätigkeit in Biolaboren in der Ukraine

Wir bestätigen die während der militärischen Sonderoperation aufgedeckten Fakten der außerordentlichen Verwischung von Spuren eines militärbiologischen Programms in der Ukraine, das von Kiew mit Unterstützung des US-Verteidigungsministeriums umgesetzt wird.

Von Mitarbeitern ukrainischer Biolabore wurden Dokumente über außerordentliche Vernichtung am 24. Februar von besonders gefährlichen Pathogenen der Erzeuger von Pest, Milzbrand, Tularämie und anderen tödlichen Erkrankungen erhalten. Es handelt sich unter anderem um Anweisung des Gesundheitsministeriums der Ukraine über umgehende Vernichtung der Vorräte gefährlicher Pathogenen, die an alle Biolabore geschickt wurde. Diese Materialien sind auf dem Internetportal des Verteidigungsministeriums Russlands zugänglich.

Die erhaltenen Dokumente werden derzeit von Experten der Truppen für Strahlungs-, Chemie- und Bio-Schutz detailliert analysiert. Doch bereits jetzt kann man schlussfolgern, dass in den ukrainischen Biolaboren in unmittelbarer Nähe zu Russland Elemente von Biowaffen entwickelt wurden. Die außerordentliche Vernichtung von besonders gefährlichen Pathogenen am 24. Februar war zur Nichtzulassung der Aufdeckung der Fakten der Verletzung des Artikels I der Biowaffenkonvention durch die Ukraine und die USA notwendig.

Diese Angaben bestätigen die Begründetheit der mehrmals von uns gestellten Forderungen im Kontext der Erfüllung der Biowaffenkonvention bezüglich der militärbiologischen Tätigkeit der USA und ihrer Verbündeten im postsowjetischen Raum. Zu ihrer Beseitigung schließen wir die Verwendung der Mechanismen der Artikel V und VI der Biowaffenkonvention, laut denen die Teilnehmerstaaten miteinander bei der Lösung jeder Fragen bezüglich des Ziels des Übereinkommens bzw. Erfüllung ihrer Punkte beraten sowie bei der Durchführung jeder Untersuchungen möglicher Verletzungen der Verpflichtungen gemäß Biowaffenkonvention kooperieren sollen, nicht aus.

Zur Nichtzulassung der militärbiologischen Tätigkeit, die wider den Punkten der Biowaffenkonvention erfolgt, sind entschlossene Maßnahmen zur Festigung des Regimes der Biowaffenkonvention erforderlich. Wir treten für die Wiederaufnahme der Arbeit an einem rechtlich verbindlichen Protokoll zur Konvention mit einem effektiven Prüfmechanismus, die seit 2001 von den USA blockiert wird. In diesem Zusammenhang rufen wir zur Schaffung im Rahmen der Biowaffenkonvention einer Arbeitsgruppe der offenen Zusammensetzung auf, was den Interessen der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmerstaaten entspricht.

Zur Festigung der organisatorischen Grundlagen der Konvention fördern wir die Initiativen, die breite internationale Unterstützung genießen, zur Schaffung mobiler medizinisch-biologischen Einheiten (zur Hilfe im Falle des Biowaffeneinsatzes und Kampf gegen Epidemien verschiedener Herkunft) sowie Einrichtung des Wissenschafts- und Beratungsausschusses (zur Analyse der wissenschaftstechnischen Errungenschaften und Bereitstellung entsprechender Empfehlungen für die Staaten).

Darüber hinaus schlagen wir vor, in die Berichte, die jedes Jahr von den Teilnehmerstaaten der Konvention im Rahmen der Vertrauensmaßnahmen bereitgestellt werden, Informationen über die militärbiologische Tätigkeit im Ausland aufzunehmen.

Nur komplexe Schritte würden es ermöglichen, die militärbiologische Aktivität der USA und ihrer Verbündeten im postsowjetischen Raum sowie in anderen Regionen der Welt, unter aufmerksame internationale Aufsicht zu stellen und die prüfbare Erfüllung der Verpflichtungen durch die Teilnehmerstaaten der Biowaffenkonvention zu gewährleisten.

Quelle: Außenministerium der Russischen Föderation

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