Verfassungsschutzgesetz verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht der BRD kam am gestrigen Dienstag zu der Erkenntnis, dass das Verfassungsschutzgesetz des Freistaates Bayern teilweise gegen die Grundrechte verstößt. Die Neufassung aus dem Jahr 2016, die in Verantwortung der CSU geschah, muss nun bis Ende Juli 2023 korrigiert werden. Betroffen sind nach entsprechender Beanstandung durch die Karlsruher Verfassungsrichter etwa die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Auch der Einsatz von V‑Leuten sowie das grundsätzliche Verhältnis zwischen Polizei und Verfassungsschutz bedürfen genauerer Regeln.
Die bayerische CSU-Regierung hatte die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes 2016 als „großen Wurf“ der gezielten Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus verkauft. Nun steht fest, dass es sich bei dem Gesetz in relevanten Teilen vielmehr um einen Angriff auf das Grundgesetz der BRD sowie elementare Bürgerrechte handelt. Eine diesbezügliche Kritik war freilich recht bald aufgekommen, und so waren unter den Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht auch Mitglieder der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) – die Organisation wurde vom bayerischen Verfassungsschutz auch prompt als angeblich „linksextremistisch beeinflusst“ beobachtet.
Auch dieses Spiel kennen wir zur Genüge: Die Herrschenden des bürgerlich-kapitalistischen Staates schreiben sich formell zwar den Kampf gegen Rechtsextremismus und Neofaschismus auf die Fahnen, doch in der Praxis konzentriert man sich lieber auf die Bespitzelung und Repression gegen Antifaschisten, Linke und Kommunisten. Daran wird sich wohl auch mit einer Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes durch den Landtag zu München wenig ändern.
Quelle: Der Standard
Quelle: Zeitung der Arbeit