27. November 2024

ver.di fordert Festhalten an einem wirklichen Sanktionsmoratorium bei Hartz IV

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert anlässlich der heutigen Beratung des Bundesrates über das Gesetz zum Sanktionsmoratorium bei Hartz IV die Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition auf, Wort zu halten und an einem wirklichen Sanktionsmoratorium bis Ende des Jahres festzuhalten. „Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet kein wirkliches Sanktionsmoratorium; das ist ein Bruch des Versprechens, das im Koalitionsvertrag gegeben wurde“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. In seinem Gesetzentwurf halte das Bundeskabinett an sogenannten Meldeversäumnissen als Sanktionsgrund fest, rund 80 Prozent der Sanktionen gingen aber auf Meldeversäumnisse zurück. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssten nun die Bundestagsfraktionen der Ampel zu ihrem Wort stehen. „Sie müssen an einem wirklichen Sanktionsmoratorium bis Ende des Jahres festhalten. Die Regelsätze in der Grundsicherung sind heute schon viel zu gering, um das soziokulturelle Existenzminimum zu schützen. Dieses weiterhin kürzen zu können, lehnen wir entschieden ab.“

Die Bundesregierung sei gefordert, angesichts akuter Krisen das Schutzversprechen der Arbeitslosenversicherung zu erneuern, so Werneke weiter. „Ein hohes Arbeitslosengeld, lange Bezugsdauer und Qualifikationsschutz waren einst die Errungenschaften der Arbeitslosenversicherung. Sie sollten den Erwerbszwang lindern und die strukturelle Unterlegenheit der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt sozialpolitisch wettmachen. Damit hat Hartz IV gebrochen.“ Soziale Sicherheit sei aber in der aktuellen Situation für die Beschäftigten vieler Branchen und für den Zusammenhalt in der Gesellschaft von zentraler Bedeutung.

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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