Aufnahme aus Afghanistan: Finanzbeschlüsse des Haushaltsausschusses sind unzureichend
Das angekündigte Bundesaufnahmeprogramm wird tausende Afghan*innen enttäuscht zurücklassen.
Endlich, ein halbes Jahr nach Regierungswechsel, werden die Weichen für ein Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghan*innen gestellt. Dass die Ampel-Koalitionäre 20.000 Menschen in Sicherheit bringen wollen, ist ein guter Start, um die Aufnahme aus Afghanistan endlich zu beschleunigen – doch das ist im Haushalt noch nicht gesichert. Die 25 Millionen Euro, die der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages in diesem Jahr vorsieht, sind laut BMI nur für die Aufnahme von 5000 Menschen ausreichend. Dies stößt bei PRO ASYL auf Kritik, denn so können nur 1000 Familien in diesem Jahr gerettet werden. Eine bedrohte Person wird in der Regel mit vier Familienangehörigen aufgenommen. „Die Haushaltsplanungen sind unzureichend. Diese Beschlüsse des Haushaltsausschusses müssen erweitert werden“, fordert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
„Dieses Programm wird der Bedrohungslage nicht gerecht“, so Burkhardt weiter. Laut Spiegel-Meldung hatte das Bundesinnenministerium zuletzt erklärt, dass im Rahmen eines Aufnahmeprogramms jährlich maximal 5000 afghanische Flüchtlinge nach Deutschland gebracht werden können. Unklar ist, ob die Zahl von 20.000 zu Rettenden im Jahr 2023 erreicht werden soll, oder ob sich die Aufnahme über vier Jahre hinziehen könnte. „Bis dahin könnten viele gefährdete Afghan*innen tot sein“, befürchtet Burkhardt. „Die Meldung eines Aufnahmeprogrammes für 20.000 Menschen weckt falsche Hoffnungen bei jenen, die sich in Afghanistan für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben.“ Hinzu kommt, dass Landesaufnahmeprogramme zu Afghanistan vom BMI bisher abgelehnt wurden.
Politische Willensbekundungen und Haushaltsplanungen passen nicht zusammen
Ministerin Faeser und Ministerin Baerbock haben wiederholt öffentlich deutlich gemacht, dass die Aufnahme aus Afghanistan für sie eine hohe politische Priorität hat. Auch im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben.“
„Was Deutschland kann, zeigt sich an der Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine“, sagt Burkhardt. Aber viele der Menschen, die sich in Afghanistan für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt haben, werden von Deutschland weiterhin im Stich gelassen.
Neben der zu geringen Aufnahmezahlen bestehen unverändert Probleme bei der Anerkennung und Rettung von Ortskräften, dem Familiennachzug aus Afghanistan und der schnellen Aufnahmezusage für besonders stark gefährdete Einzelpersonen nach §22 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz. Die Ministerinnen und die Ampelparteien müssen sich nun fragen lassen, wie diese existierenden Hürden und die Haushaltsplanungen mit den politisch formulierten Zielen in Einklang zu bringen sind.
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Quelle: Pro Asyl