29. Dezember 2024

KZ-Verband/VdA Österreichs verurteilt Verbot sowjetischer Symbole

Aus Berlin erreicht uns heute die Nachricht, dass die Flagge der Sowjetunion (die rote Fahne mit Hammer und Sichel) auf einigen Plätzen Berlins am 8. und 9. Mai nicht gezeigt werden darf – nämlich überall dort, wo sich Erinnerungszeichen an die Befreiung der Stadt durch die Rote Armee 1945 befinden. Die Polizei der von SPD, Grünen und Linken regierten Stadt rechtfertigte das Verbot mit der seltsamen Begründung, dass der russische Präsident möglicherweise die Absicht habe, das Staatsgebiet der ehemaligen UdSSR oder Teile davon zu erobern; aus diesem Grund könne die Fahne der UdSSR als Verherrlichung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine interpretiert werden.

In den Reihen der sowjetischen Armee kämpften Russen genauso wie Ukrainer und Weißrussen sowie viele Menschen unterschiedlicher Nationalitäten bis hin zu Vertriebenen aus Deutschland und Österreich. Der 9. Mai ist der Gedenktag an den Sieg über die Nazi-Barbarei in Europa.

Die Flagge der Sowjetunion erinnert daran, dass die Hauptlast in diesem Befreiungskampf der Anti-Hitler-Koalition die Soldaten und Soldatinnen der Roten Armee und Angehörige der sowjetischen Zivilbevölkerung trugen. Diese Fahne zu verbieten, ist Bestandteil eines Umschreibens der Geschichte und eine Verhöhnung der Millionen Toten, die dieser Kampf kostete.

Die russische Armee, die heute einen barbarischen Krieg gegen die Ukraine führt, ist nicht die Rote Armee, die gemeinsam mit den westlichen Alliierten 1945 auch Österreich und Deutschland befreit hat.

Der österreichische KZ-Verband ist solidarisch mit all jenen, die nicht bereit sind, diese „Entsorgung“ des sowjetischen Anteils an der Niederringung des Naziregimes hinzunehmen. Wir fordern die deutschen Behörden auf, dieses Verbot zurückzunehmen.

Bundesvorstand des KZ-Verbandes/VdA

Quelle: KZ-Verband/VdA

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