24. Dezember 2024

AK fordert Anerkennung von COVID als Berufskrankheit

Mehr als vier Millionen COVID-Infektionen wurden in Österreich gemeldet. Die fehlende soziale Absicherung, vor allem für Menschen, die sich im Betrieb angesteckt haben, wird immer deutlicher sichtbar. Denn wer sich am Arbeitsplatz infiziert hat und monatelang nach überstandener Krankheit aufgrund von Long COVID immer noch nicht arbeiten kann, sollte ein Recht auf Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall haben.

Neue Daten der Unfallversicherung AUVA belegen aber, dass das nicht der Fall ist. Ohnehin wird COVID als Berufskrankheit nur in bestimmten Branchen zugesprochen, etwa im Pflegebereich.

Nur jeder zweite Antrag wird positiv entschieden

Mit Stand 30.05.2022 wurden 27.045 Anträge auf Anerkennung einer Covid-Infektion als Berufskrankheit bei der AUVA gestellt. Von den bislang 15.655 erledigten Fällen wurde nur jeder zweite positiv entschieden. Als Arbeitsunfall wurde in Österreich überhaupt erst eine Erkrankung mit dem Virus anerkannt. Blickt man nach Deutschland, zeigt sich ein gänzlich anderes Bild: Dort wurden rund 74% der COVID-Infektionen als Berufskrankheit und 18.150 Fälle als Arbeitsunfall anerkannt.

Die Arbeiterkammer kritisiert auch die lange Verfahrensdauer: Über 11.000 Anträge warten teils monatelang auf Erledigung. Auf besonderes Unverständnis stößt die Praxis der AUVA, für manche Ablehnungen nicht einmal einen Bescheid auszustellen. So wurden 4.295, also 27 % der entschiedenen Fälle behördenintern erledigt. Betroffenen wird so die Möglichkeit genommen, Einspruch gegen die Entscheidung der AUVA zu erheben.

Die AK fordert, COVID-19 in Zeiten der Pandemie grundsätzlich als Berufskrankheit rückwirkend und unbürokratisch anzuerkennen, etwa durch die Erleichterung der Beweisführung einer Ansteckung im Betrieb und einer Ausweitung von COVID als Berufskrankheit auf alle Betriebe und Branchen.

Quelle: ots.at

 

Quelle: Zeitung der Arbeit

Österreich