»Die Armut bekämpfen anstatt die Armen selbst«
Am Freitagmorgen nahm die Konsultative Menschenrechtskommission (CCDH) Stellung zum sogenannten Platzverweis, der im neuen Polizeigesetz enthalten ist. Dieser Begriff hat in diesem Fall nichts mit Mannschaftssport zu tun, sondern bezeichnet die Entfernung oder Verbannung von Obdachlosen oder Bettlern aus etwa Hauseingängen oder Einkaufspassagen und ist umstritten. In Deutschland existiert diese Praxis seit vielen Jahren, während sie hierzulande mit dem neuen Polizeigesetz eingeführt werden soll.
Die CCDH mit ihrem Präsidenten Gilbert Pregno kritisierte diese Maßnahme am Freitagmorgen als einen überproportionalen Eingriff in die Bewegungsfreiheit von Menschen, die ohnehin bereits mit Problemen, wie eben Armut, aber auch mit Krankheit oder sozialer Benachteiligung zu kämpfen hätten.
Wenn Menschen sich aufgrund von solchen Personen etwa in ihren Hauseingängen nicht sicher fühlten, müsse es dafür andere Lösungen geben, als eine Wegweisung.
Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek