27. Dezember 2024

Mehr und nicht weniger Mitbestimmung ist das Gebot der Stunde

Anlässlich der Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte warnt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi vor einem Aufweichen der deutschen Unternehmensmitbestimmung im Falle einer grenzüberschreitenden Umwandlung von Unternehmens-Rechtsformen. Zwar sei ein Gesetz in Arbeit, das die sogenannte europäische Umwandlungsrichtline in deutsches Recht transferieren soll. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf für dieses Gesetz offenbare jedoch erhebliche Lücken.

„Wenn wir die Transformation unserer Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht gestalten wollen, dann geht das nur mit und nicht gegen die Arbeitnehmer*innen. Dann brauchen wir mehr Demokratie in der Arbeitswelt. Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist ein wichtiger Vorteil, den wir offensiv nutzen müssen. Schließlich geht es nicht zuletzt um Entscheidungen zur Sicherung deutscher Standorte. Da haben die Beschäftigten ein gehöriges Maß mitzureden“, so die DGB-Vorsitzende.

Die Erosion der Unternehmensmitbestimmung sei ein Angriff auf das Modell einer Wirtschaftsordnung mit sozialer Verantwortung und demokratischer Gestaltung. Deswegen mahnte Fahimi: „Die Schlupflöcher zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung müssen endlich gestopft werden. Und es muss dafür Sorge getragen werden, dass keine neuen Schlupflöcher entstehen.“

Doch genau diese Gefahr gebe es jetzt, wenn die Europäische Umwandlungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Denn der vom Bundesjustizministerium im April 2022 vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRuG) versäume es bislang, die deutsche Mitbestimmung ausreichend zu schützen, wenn beispielsweise eine vormals deutsche GmbH die Rechtsform eines anderen EU-Landes annehmen möchte. In einem solchen Fall müssten die deutschen Registergerichte gemäß der EU-Richtlinie prüfen, ob das Unternehmen die grenzüberschreitende Umwandlung zu missbräuchlichen Zwecken durchführt, wozu auch die missbräuchliche Umgehung der deutschen Mitbestimmungsgesetze gehört. „Genau zu dieser Prüfung fehlen im Referentenentwurf jedoch die entscheidenden Vorgaben“, so die DGB-Chefin. „Die Ampel-Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts zu verhindern. Ich fordere Bundesjustizminister Marco Buschmann daher auf, diesen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und seinen Referentenentwurf deutlich nachzubessern.“

Quelle: DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund

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