Milliardenstrafe für McDonald’s nach Steuerbetrug
Man möchte ja meinen, dass im Kapitalismus die Großkonzerne schon genug Geld an sich raffen, indem sie ihre Angestellten ausbeuten und ihre Kunden abzocken. Vielen reicht das jedoch noch nicht, sondern es wird versucht, die Profite noch auszuweiten, indem man sich illegaler und betrügerischer Methoden bedient – so geschehen bei der Frankreichtochter der US-Fast-„Food“-Kette McDonald’s.
Um von den Gewinnen der französischen Filialen möglichst wenig an das Finanzministerium abgeben zu müssen, wurde eine dreiste Steuerbetrugsmasche inszeniert: Die europäische McDonald’s‑Muttergesellschaft mit Sitz in Luxemburg stellte Fake-Rechnungen aus, mit denen von der Frankreichtochter „Lizenzgebühren“ verlangt wurden. Durch das Abführen dieser Gebühren ins großherzogliche Steuerparadies minderten sich die Gewinne in Frankreich, wodurch dort auch geringere Steuern zu leisten waren. Die Pariser Finanzstaatsanwaltschaft, die 2016 in der Causa aktiv wurde, sprach von rund 75 Millionen Euro, die jährlich am Fiskus vorbeigeschummelt wurden. Ein interessantes Detail ist die Tatsache, dass die französische Staatsanwaltschaft deshalb gegen McDonald’s aktiv wurde, weil aufmerksame Gewerkschaftsvertreter eine Anzeige eingebracht hatten.
Zu einem Prozess kommt es nun aber trotzdem nicht: Um weiteren Ermittlungen und einer schließlichen Anklage zu entgehen, erklärte sich McDonald’s bereit, eine Zahlung von 1,25 Milliarden Euro an den französischen Staat zu leisten. Diese „außergerichtliche Einigung“ zwischen dem Konzern und der Finanzstaatsanwaltschaft wurde nun gerichtlich genehmigt und bestätigt, womit die Angelegenheit vom Tisch ist – zumindest in juristischer Hinsicht. Doch die Kundschaft, die ihrerseits ordnungsgemäß ihre Steuern zahlen muss, wird sich hoffentlich merken, dass McDonalds’s faktisch als Steuerbetrüger überführt ist, der zur illegalen Profitmaximierung massive Finanzschäden gegenüber der Gesellschaft verursacht hat – und erst einlenkte, als bereits die Anklagebank drohte.
Ähnliche Konstrukte zur „Steuervermeidung“ für globale Großkonzerne gibt es in vielen Ländern – und manche sind nicht einmal illegal. Der Grund dafür ist, dass die Regierungen der bürgerlichen Staaten letztlich die Handlanger des Monopolkapitals sind und daher immer jene gesetzlichen Grundlagen schaffen, die der maximalen Arbeiterausbeutung und der maximalen Profitmacherei dienen. Und wo die Methoden denn doch gesetzwidrig sind, bleibt vieles „unentdeckt“ – manchmal auch durchaus absichtlich. Nur in Extremfällen – oder offenbar, wenn die Gewerkschaft tätig wird – kommt es zu Korrekturen und Strafzahlungen.
Quelle: ORF
Quelle: Zeitung der Arbeit