Diskriminierung der Reinigungskräfte beendet
Die Verhandlungen beim vorangegangenen Kollektivvertrag für die 2.000 Beschäftigten der Südgemeinden hatten drei Jahre in Anspruch genommen, was nicht nur auf die Corona-Pandemie zurückzuführen war, sondern auch darauf, dass die Verhandlungsführer der Kommunen bestimmte Forderungen der Gewerkschaften lange ignoriert hatten.
Die Verhandlungen für einen neuen Kollektivvertrag für die Jahre 2022 bis 2024, bei denen der OGBL auf Seiten der Beschäftigten federführend war, erfolgten hingegen in Windeseile: Am 19. Juli wurde ein Vereinbarungsprotokoll unterschrieben, und nach den Sommerschulferien soll der neue koordinierte Text unterzeichnet werden.
Die Parteien, welche die Schöffenräte in den Südgemeinden bilden, hatten es offenbar eilig, zu einer Einigung zu gelangen, um zu verhindern, dass sie sich in Vorwahlzeiten mit sozialen Forderungen der Beschäftigten auseinandersetzen müssten.
Das und die gewerkschaftliche Beharrlichkeit führte dazu, dass kurzfristig wichtige Forderungen durchgesetzt werden konnten.
Dazu zählt vor allem, dass die Laufbahngruppe A2, in der bisher die Reinigungskräfte eingestuft waren, abgeschafft wird, und die Beschäftigten in die Laufbahngruppe A3 der polyvalenten Arbeitskräfte wechseln. Damit wird eine langjährige Ungerechtigkeit, denen die Reinigungskräfte ausgesetzt waren, definitiv der Vergangenheit angehören.
Vereinbart wurde weiter für alle Beschäftigten, rückwirkend auf den 1. Januar 2022, die Zahlung einer jährlichen Prämie für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in Höhe von jeweils einem Prozent. Die Prämie wird auf das gesamte Jahreseinkommen berechnet und im ersten Quartal 2023, 2024 und 2025 ausgezahlt. Doch aufgepasst: Im Gegensatz zu einer linearen Lohnerhöhung, welche den Kollektivvertrag überdauern würde, endet die Prämie mit dem bestehenden Kollektivvertrag.
Für das Jahr 2023 wurden zusätzlich Verbesserungen in Laufbahnen festgehalten, und die Bereitschaftsprämie wird auf 12 Indexpunkte pro Woche, und ab dem 1. Januar 2024 auf 15 Indexpunkte pro Woche erhöht.
Ab dem 1. Januar 2024 wird ein System in Kraft treten, das es möglich macht, Beschäftigte, die einen Einsatz während des Bereitschaftsdienstes hatten, freizustellen. Festgehalten wurde auch eine Verkürzung der Kündigungsfrist bei einer Änderung des Arbeitsplans (POT) auf 72 Stunden. Diese Regelung wird bereits am ersten Tag des Monats nach der Unterzeichnung des Kollektivvertrags in Kraft treten.
Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek