4. Dezember 2024

Nach 77 Streiktagen: ver.di setzt an Unikliniken in NRW Tarifvertrag Entlastung durch

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat an den sechs Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen einen Tarifvertrag zur Entlastung des Personals durchgesetzt. „Es waren 77 Streiktage nötig, um die Arbeitgeber zum Abschluss dieses Tarifvertrags zu bewegen, der die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen wirksam verbessern wird“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Dies ist ein weiterer wichtiger Erfolg unserer bundesweiten Tarifbewegung für mehr Personal und Entlastung an den Krankenhäusern.“ Die Tarifeinigung war am Dienstag (19. Juli 2022) erzielt worden. Damit hat ver.di an insgesamt 22 großen Krankenhäusern derartige Vereinbarungen erreicht. Bühler bekräftigte in diesem Zusammenhang die Forderung nach gesetzlichen Vorgaben für die Personalbemessung.

An den Unikliniken in NRW gelten für Pflege- und Funktionsbereiche künftig konkrete Personalvorgaben. Werden diese unterschritten, erhalten die betroffenen Beschäftigten zusätzliche freie Tage als Belastungsausgleich. Für Service-, IT- und Technikbereiche sowie Ambulanzen ist die Schaffung von jeweils 30 zusätzlichen Vollzeitstellen pro Uniklinik vereinbart. Hinzu kommen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität.

„Es ist unglaublich beeindruckend, mit welcher Ausdauer und Entschlossenheit sich die Beschäftigten der Unikliniken in NRW für diesen Tarifvertrag eingesetzt haben“, sagte Bühler. „Hut ab! Die Kolleginnen und Kollegen haben sich weit über NRW hinaus Respekt verschafft.“ Dass ein solch harter Arbeitskampf überhaupt nötig sei, um eine einigermaßen gute Personalausstattung für die Krankenversorgung durchzusetzen, sei ein Armutszeugnis für die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Die Krankenhausfinanzierung nach Fallpauschalen müsse dringend abgelöst werden, sie schade sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Beschäftigten, weil sie falsche Anreize setze.

„Dieser Konflikt ist ein weiterer Hinweis darauf, wie dringend es gesetzliche Vorgaben für eine flächendeckende bedarfsgerechte Personalbesetzung in den Kliniken braucht“, so die Gewerkschafterin. „Es ist gut, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Eckpunkte für die PPR 2.0 vorgelegt hat. Die am Bedarf orientierte Personalbemessung in der Krankenhauspflege muss nun schnellstens und verbindlich eingeführt werden.“ Im Verhältnis zwischen Gesetz und Tarifvertrag sei klar, dass die für die Beschäftigten jeweils günstigeren Regelungen zur Anwendung kommen müssen.

Details zum Tarifabschluss in NRW: https://nrw.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++21765fc2-077d-11ed-9606-001a4a160116

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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