Gesetzesänderung zu Gewalt gegen Frauen „überfällig“
Die frauenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Heidi Reichinnek, hat den Vorstoß von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur Überarbeitung des Strafrechts als „überfällig“ bezeichnet. Der Justizminister will, dass künftig Taten, „die aus Sicht des Täters handlungsleitend durch das Geschlecht des Opfers oder dessen sexuelle Orientierung motiviert sind“, stärker bestraft werden. „Es ist aber auch notwendig, dass die geplante Änderung sich dann in der Praxis niederschlägt. Ein erster Schritt dazu sind Änderungen in der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz“, sagte Reichinnek der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „nd.DerTag“ (Mittwochsausgabe).
Die Union bezweifelte die Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung. „Die Beweggründe des Täters sind bereits nach dem geltenden Recht bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Die Gesetzesänderung hätte daher vorrangig symbolischen Charakter und kann als gesetzgeberischer Aktionismus betrachtet werden“, erklärte Günter Krings (CDU), rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber „nd.DerTag“.
Der Referentenentwurf weist allerdings darauf hin, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung bislang den Umstand, dass der Täter einer Sexualstraftat mit dem Opfer zur Tatzeit oder zeitnah davor eine Intimbeziehung pflegte, bislang in der Regel nicht nur nicht strafschärfend, sondern häufig sogar strafmildernd berücksichtigt. Kritik gibt es auch über das konkrete Gesetz hinaus: „Populistische Maßnahmen wie Strafrechtsverschärfungen reichen daher nicht aus. Es braucht Investitionen in Täterarbeit und Prävention“, sagt die Anwältin für Familienrecht, Asha Hedayati, gegenüber „nd.DerTag“.