24. November 2024

Schluss mit Geheimnissen

Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Informationsrechte des Bundestags

In Deutschland wird zuweilen nach Gutsherrenart regiert. Die Bundesregierung bremst unbequeme Abgeordnete aus, indem sie ihnen die Informationen verweigert, die diesen Politikern eigentlich zustehen. Dass das so nicht weitergehen darf, hat nun das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Das Urteil der Karlsruher Richter zeigt, dass die Bundesregierung auch dann ihren Informationspflichten gegenüber dem Parlament nachkommen muss, wenn es um die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Militärpolitik der Europäischen Union geht. In diesen Bereichen ist eine umfassende Kontrolle unerlässlich. Denn es werden heikle Entscheidungen getroffen, die oft dem Selbstbild der EU als Wertegemeinschaft widersprechen.

Grüne und Linkspartei hatten unter anderem deswegen geklagt, weil sie erst nachträglich über Details der „Operation Sophia“ auf dem Mittelmeer informiert wurden, die 2015 startete. An der Mission war auch ein Schiff der Bundeswehr beteiligt. Es wurden nicht nur sogenannte Schleuser bekämpft und Schutzsuchende gerettet, sondern später wurde auch die „libysche Küstenwache“ ausgebildet. Diese verbrecherische Organisation hält Menschen mit brutalen Methoden von der Flucht nach Europa ab.

Künftig muss die Bundesregierung umfassend und frühzeitig die notwendigen Informationen übermitteln. Das ist vor allem deswegen wichtig, weil Politiker dadurch die Möglichkeit erhalten, Kritik zu üben, bevor eine Entscheidung getroffen wurde. Informierte Oppositionelle können Öffentlichkeit herstellen oder auch Proteste organisieren. Dass die deutschen Regierungspolitiker das bisher verhindern wollten, zeugt von einem fehlenden Demokratieverständnis.

Quelle: nd.Der Tag / nd.Die Woche via Presseportal

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