22. Dezember 2024

Hartz V kommt

Kommentar zum Kompromissvorschlag von Ampel-Koalition und CDU/CSU zum neuen Bürgergeld

Das als „größte Sozialreform der letzten 20 Jahre“ angekündigte Bürgergeld ist nicht mehr als ein Reförmchen von Hartz IV. Der Kompromiss zwischen Ampel und Union sieht vor, viele der kleinen Erleichterungen wieder zu streichen. Dabei hielt schon der Gesetzesentwurf der Ampel nur wenig Verbesserungen für Beziehende von Grundsicherung bereit. Statt Sanktionen abzuschaffen, sollte das Kürzen des Existenzminimums weiterhin möglich sein. Auch – entgegen der Propaganda der Union – in den ersten sechs Monaten. Lediglich selten angewandte Gründe für Sanktionen sollten in dieser „Vertrauenszeit“ ausgesetzt werden. Doch selbst das ist nun in dem Kompromissvorschlag nicht mehr vorgesehen. Für Betroffene bedeutet das Bürgergeld im Hinblick auf die Sanktionen sogar eine Verschlechterung. Schließlich gilt aktuell noch das Sanktionsmoratorium, in dem einige Gründe der Leistungskürzung ausgesetzt sind.

Zwar gibt es auch einige wenige Verbesserungen, etwa bei der Weiterbildung, doch vieles bleibt beim Alten. Die „Erhöhung“ der Regelsätze um elf Prozent gleicht gerade mal so die Preissteigerungen aus. Eine Erhöhung für die Betroffenen wäre es, wenn sie eine Verbesserung bemerken würden. Wenn endlich mal nicht an Dingen gespart werden müsste, die eigentlich unerlässlich sind. Das Kleinrechnen des absolut minimal notwendigen Existenzminimums bleibt. Die Menschen werden weiter in Armut gehalten, arm gemacht.

Weil es immer noch Sanktionen geben soll, ändert sich außerdem nichts am Misstrauen gegenüber Erwerbslosen. Das vollkommen sinnlose Bestrafen bleibt. Alexander Dobrindt (CSU) hat recht, wenn er das Bürgergeld als „Hartz-IV-Update“ bezeichnet. Von der viel versprochenen „Abkehr von Hartz IV“ kann bei dem Kompromissvorschlag von Ampel und Union keine Rede sein.

Quelle: nd.Der Tag / nd.Die Woche via Presseportal

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