Völkerrechtsbruch
Kommentar zu den türkischen Bombenangriffen auf kurdische Gebiete im Nordirak und in Nordsyrien
Die Türkei bricht regelmäßig internationales Recht – mit Billigung der Nato-Bündnispartner -, wenn sie ihre tödlichen Bomben über Nordsyrien und dem Nordirak abwirft. Die Luftangriffe als Selbstverteidigung zu rechtfertigen, weil man damit angeblich Terroristen bekämpfe – gemeint ist die PKK -, gilt hier nicht, denn Selbstverteidigung ist generell nur gerechtfertigt, wenn eine unmittelbare und konkrete Bedrohung von den anvisierten Zielen, also den angeblichen PKK-Stellungen, ausgeht, ein Angriff also kurz bevorsteht. So ähnlich hat dies in der Vergangenheit bereits der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags festgestellt. Die türkische Regierung legt das Recht auf Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-Charta eigenmächtig und großzügig aus. Der Aufruf der deutschen Bundesregierung an die Türkei, Zurückhaltung zu üben und „verhältnismäßig“ zu bombardieren, muss wie Hohn in den Ohren der Menschen klingen, deren Angehörige von einer türkischen Rakete zerfetzt wurden.
Die Regierung in Ankara agiert seit Jahren zügellos in der Nahost-Region, leistet sich nach den USA die mit weitem Abstand größte Armee in der Nato: 450.000 Mann. Wofür, das sieht man nicht erst heute. Die türkische Außenpolitik unter Präsident Recep Tayyip Erdogan ist deutlich offensiv angelegt und nutzt militärische Gewalt als vermeintlich legitimes Mittel der Politik. Die Kurden im eigenen Land, in Syrien und im Irak bekommen das regelmäßig zu spüren. Wenn EU, Nato und Uno nicht Einhalt gebieten, drohen der Nahost-Region weitere Konflikte: Ankara plant seit Langem eine von der Türkei kontrollierte Pufferzone in Nordsyrien. Da kam das jüngste Bombenattentat in Istanbul fast wie gerufen, um eine Invasion von Bodentruppen zu rechtfertigen.